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Obdachlose leben auf dem Hermannplatz in Berlin-Neukölln.

© IMAGO/Rolf Kremming

„Anforderungen für viele eine Hürde“: Wohnungslose können in Berlin Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen

Bei der Wahlwiederholung am 12. Februar können auch wohnungslose Menschen abstimmen. Auch ohne Meldeadresse können sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Auch wohnungslose Menschen können bei der Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar einen Stimmzettel abgeben. Wahlberechtigte ohne Meldeadresse, die sich in den drei Monaten vor dem Wahltag in Berlin aufgehalten haben, können sich bis zum 20. Januar um 13.00 Uhr in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe am Mittwoch mit.

Betroffene müssen dazu in das Wahlamt des jeweiligen Bezirks gehen, in dem sie die Nacht vom 7. auf den 8. Januar verbracht haben. Dort können sie einen schriftlichen Antrag ausfüllen. Voraussetzung dafür ist ein Lichtbildausweis.

„Auf den ersten Blick scheinen die formalen Anforderungen zur Wahlteilnahme nicht hoch, jedoch stellen sie für viele wohnungslose Menschen ohne Meldeadresse durchaus eine Hürde dar“, sagte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe.

Daher müssten wohnungslose Wahlberechtigte in den Wahlämtern bestmöglich unterstützt werden. Außerdem müsse es in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe umfassende Informationen und Hilfe zur Teilnahme an der Berlin-Wahl geben, so Rosenke. (dpa)

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