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Berlin: Anklagen gegen Messerstecher Justiz:Motiv war Ehre Haft in weiterem Fall

In beiden Fällen ging es laut Justiz um die Ehre – in beiden Fällen griffen die Männer zum Messer. Eine Frau starb, zwei wurden schwer verletzt.

In beiden Fällen ging es laut Justiz um die Ehre – in beiden Fällen griffen die Männer zum Messer. Eine Frau starb, zwei wurden schwer verletzt. Gestern erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes und Mordversuchs in beiden Fällen.

18. Oktober 2004: Der 28jährige Mahmut C. tötet in einem Imbiss in Prenzlauer Berg seine Frau Stefanie mit fünf Messerstichen, danach verletzt er seine Schwiegermutter schwer. Die dreijährige Tochter muss das Drama ansehen. Stefanie C. hatte sich Monate zuvor von ihrem gewalttätigen Mann getrennt. Einige Tage nach der Tat hatte sich Mahmut C. gestellt. Beweggrund soll Rache gewesen sein, dass seine Frau ihn verlassen und seine Ehre verletzt habe. Die Schwiegermutter sei aus Sicht des Täters schuld an der Trennung. Auch wirft die Anklage dem Türken vor, seine 52-jährige Schwiegermutter im Jahr 2003 sexuell genötigt zu haben.

Weniger Schlagzeilen machte der zweite, etwas frühere Fall vom 24. September 2004: Der 38-Jährige Bassam A. passt in der Frobenstraße in Schöneberg seine Freundin Conny ab. Er schlägt ihren Kopf gegen einen Lkw und rammt ihr mehrfach ein Messer in die Brust. Die Mutter von sechs Kindern wird schwer verletzt. Einen Tag später wird der Libanese festgenommen. Es war nicht der erste brutale Angriff in der dreijährigen Beziehung. 2003 soll der Arbeitslose aus Eifersucht den Kopf seiner Freundin gegen eine Scheibe geschlagen haben, bis die Scheibe zerbrach. Beiden Fällen sei eines gemeinsam, sagte Justizsprecher Michael Grunwald: Beide Tatverdächtige hätten ihre Partnerinnen als „Eigentum“ betrachtet und sich ein „uneingeschränktes Besitzrecht“ angemaßt.

In einem weiteren Tötungsfall hat die Staatsanwaltschaft am Freitag Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Dem 25-jährigen Roland P. wird zur Last gelegt, die 47-jährige Andrea Sch. am Dienstag erschlagen zu haben. Als Motiv nannte Justizsprecher Grunwald Heimtücke und Befriedigung des Geschlechtstriebs. Roland P. bestreitet die Tat.Ha/tabu

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