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In einer Bucht an der Havel liege Boote vor Anker. (Symbolbild)

© dpa/Paul Zinken

Berliner Gericht weist Beschwerde zurück: Boot als schwimmende Bar auf der Havel ist verboten

Der Berliner Senat untersagte einem Mann, auf seinem Boot im Sommer eine schwimmende Bar zu betreiben. Der legte vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde ein – und scheiterte.

Ein Boot als schwimmende Bar auf der Havel in Berlin zu nutzen, ist nicht erlaubt. Das entschied das Verwaltungsgericht und wies damit eine Beschwerde eines Bootsbesitzers gegen das Verbot durch den Senat zurück, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Der Bootsbesitzer hatte die schwimmende Bar im vergangenen Sommer an Wochenenden auf dem Wasser geöffnet.

Er argumentierte, es gehe hier nicht um eine feste Anlage, sondern nur um ein schwimmendes Boot auf dem Wasser.

Das Gericht stellte fest, die „wiederkehrende stationäre Nutzung als schwimmende Bar“ an den Wochenenden führe dazu, dass es in diesem Zeitraum als Anlage im Gewässer einzustufen sei. „Wegen der besonderen Bedeutung“ des Wassers für die Allgemeinheit und den Einzelnen und mit Rücksicht auf die Umwelt müssten hier strenge Maßstäbe gelten. Daher sei so eine Sondernutzung nicht zulässig.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. (dpa)

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