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Justitia mit Waage und Schwert (Symbolbild).

© IMAGO/Jan Huebner

Berliner Landgericht bestätigt: Urteil für Mord an Mutter und Tochter rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler beim Urteil zum Mord an zwei Frauen in Berlin-Marzahn. Der Angeklagte, der seine Nachbarinnen erstochen hat, muss für mindestens 15 Jahre in Haft.

Die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe für den Mord an einer Mutter und ihrer neunjährigen Tochter in Berlin-Marzahn ist rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. „Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.“

Das Landgericht hatte den 34-jährigen Mann wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Raubes mit Todesfolge schuldig gesprochen und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren auf Bewährung nahezu ausschließt.

Der 34-jährige Automechaniker, der wie die Opfer aus Afghanistan stammt, wollte sich Ende Februar 2020 von seiner Nachbarin Geld leihen.

Als die Frau ablehnte, griff er sie an. Mit 37 Messerstichen tötete er sie. Danach suchte er die Tochter der Frau und brachte auch sie um. (dpa)

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