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Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi) bei einem Auftritt 2017 in Berlin.

© picture alliance / app-photo Ralf Mueller/Ralf Mueller

Bushido live in Berlin: Rapper kündigt Tour für 2024 an

Zuletzt hatte Bushido nicht mit seiner Musik Schlagzeilen gemacht. Nacht acht Jahren Pause ist für 2024 nun wieder eine Konzert-Tour geplant. Auftakt ist am 21. März in Berlin.

Der Berliner Rapper Bushido (45) hat Konzerte für das kommende Jahr angekündigt. Auftakt der „König für immer!“-Tour ist nach Angaben vom Montag am 21. März in Berlin. Insgesamt sind neun Konzerte in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg geplant. Den Angaben zufolge war Bushido zuletzt vor acht Jahren auf Tour. Der Vorverkauf soll an diesem Freitag beginnen.

Bushido spielt zudem in Leipzig (22. März), München (23. März), Oberhausen (24. März), Frankfurt(Main (25. März), Köln (26. März), Zürich (9. April), Esch-Sur-Alzette (Luxemburg, 10. April) und Hamburg (14. April).

Ich kann es kaum erwarten, endlich wieder auf der Bühne zu stehen.

Bushido

„Ich kann es kaum erwarten, endlich wieder auf der Bühne zu stehen“, wird der Musiker zitiert. „Ich habe es immer geliebt, live für meine Fans zu spielen. In den letzten Jahren war das aufgrund vieler Herausforderungen in unserem Leben nicht möglich. Umso mehr freue ich mich jetzt, dass es in absehbarer Zeit losgeht.“

Die Ehefrau des Rappers, Anna-Maria Ferchichi, hatte im September bereits über die Tourpläne gesprochen. „Es wird Papas letzte Tour sein“, hatte sie gesagt. In der Mitteilung war nun von „der vermutlich letzten Tour“ die Rede.

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seine Frau, die eine Schwester von Sarah Connor ist, haben sieben gemeinsame Kinder. Das seit 2012 verheiratete Paar lebt mit der Familie in Dubai.

Zuletzt hatte der Musiker durch gerichtliche Auseinandersetzungen von sich Reden gemacht. Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten Arafat A.-Ch. beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann 2020 ein Strafprozess gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. (dpa)

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