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Prozess: Eltern ließen Kinder verwahrlosen

Ein Ehepaar aus Höhenschönhausen ist vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber ihren drei Kindern zu Bewährungsstrafen von vier und sieben Monaten verurteilt worden.

Berlin - Die höhere Strafe wurde gegen den 25-jährigen Vater verhängt, weil er zugleich wegen versuchter Nötigung bestraft wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten mit ihren drei Kindern im Alter von fünf Monaten bis zweieinhalb Jahren in einer völlig verwahrlosten Wohnung lebten und sie nicht angemessen versorgten.

Der Zustand der Wohnung sei nicht nur "unordentlich" gewesen, sondern habe für die Sprösslinge "eine Gefährdung" dargestellt. Als die Polizei am 5. Oktober vergangenen Jahres die Wohnung des Ehepaares betrat, war der Balkon mit Hundekot verdreckt, im Wohnzimmer stand in Reichweite der Kinder eine Schnapsflasche, lagen Lebensmitteln neben Zigarettenkippen und auf dem Fußboden breitete sich eine Hundeurin-Lache aus.

Nötigung des Kindes war Alltag

Für das Gericht stand fest, dass dies "kein Einzellfall war", sondern zum "Alltag" gehörte. Als grober Verstoß wurde gesehen, dass die Eltern es als "Spaß" ansahen, den erst zweieinhalbjährigen Sohn mit einer brennenden Zigarette und mit einer "schicken" Alkopopflasche zu fotografieren. Nach Ansicht der Verteidigung war die "Unordnung" keine Sache für ein Strafgericht. Sie forderten daher Freispruch.

Gerade dieser Fall zeige, dass es gut sei, wenn das Strafrecht angewandt werde. Für die Kinder sei das ein "Glücksfall", weil sich ihre Lebenssituation dadurch verbessert habe, sagte die Richterin. Nach Aussage einer Familienbetreuerin sind die Eltern heute bereit mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und um einen liebevollen Umgang mit den Kindern bemüht. Auch der Zustand der neuen Wohnung sei wirklich in Ordnung, hieß es.

(tso/ddp)

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