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Reisen nach Sylt – hier im Bild das Jugendgästehaus „Puan Klent“ auf Sylt – könnten für Berliner Grundschulen jetzt wieder machbar sein.

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Nord- und Ostsee sind wieder näher gerückt: Berliner Grundschulen dürfen mehr Geld für Klassenfahrten ausgeben

Nach deutlicher Kritik der Schulleiter und Schullandheime hebt die Bildungsverwaltung die erlaubten Obergrenzen an. In der Mittelstufe wird aber nach unten korrigiert.

Die Senatsverwaltung für Bildung hat „aufgrund der Preisentwicklung“ neue Kostenobergrenzen für Klassenfahrten beschlossen. Nach oben korrigiert wurden insbesondere die erlaubten Kosten von Grundschulfahrten, die zuvor als zu gering kritisiert worden waren. Die Neuregelung gilt ab 1. November.

Demnach dürfen Reisen von Klasse 1 bis 3 künftig 335 Euro kosten und von Klasse 4 bis 6 bis zu 415 Euro. Vorher waren nur 300 Euro genehmigt gewesen. Diese 300-Euro-Regelung vom Januar 2023 hatte es nach Auskunft der Schulen nahezu unmöglich gemacht, an die See oder in Landschulheime zu fahren.

Die Korrektur der Obergrenzen war bereits Mitte Oktober, wie damals in der Print-Ausgabe des Tagesspiegels berichtet, erstmals kommuniziert worden. Am Mittwoch ging die entsprechende Information nun auch an die beruflichen und zentrale verwalteten Schulen. Im Anschreiben dazu heißt es, dass bei den Änderungen die „Hinweise“ der Schulleitungen und Lehrkräften berücksichtigt worden seien, „so dass mit den aktuell kalkulierten Kostenobergrenzen weniger Ausnahmegenehmigungen gestellt und erteilt werden müssten“. 

1450
Euro darf eine Schülerfahrt in das nichteuropäische Ausland kosten

Heruntergesetzt wird jetzt die Obergrenze für die Mittelstufen (Klasse 7 bis 10). Sie sollen ab 1. November nur 550 Euro für „Standardfahrten“ ausgeben, bisher waren es 650 Euro. Bei Ski- und Sprachreisen liegt die Grenze bei 750 Euro. Die gleiche Summe gilt bei Schüleraustauschfahrten innerhalb Europas.

Preissprung ab Klasse 11

Unverändert bleibt es dabei, dass Reisen in den gymnasialen Oberstufen bis zu 850 Euro kosten dürfen, wohingegen für Schüleraustauschfahrten in das nichteuropäische Ausland 100 Euro mehr als bisher ausgegeben werden dürfen. Die neue Maximalsumme liegt dann bei 1450 Euro.

Die neuen Obergrenzen beziehen sich nur auf diejenigen Kosten, die Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst tragen müssen: „Spenden von Fördervereinen der Schulen oder Zuschüsse aus Mitteln der Ganztagsförderung für Ferienfahrten werden nicht auf die Obergrenzen angerechnet“, heißt es im entsprechenden Rundschreiben an die Schulen, das dem Tagesspiegel vorliegt.

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