zum Hauptinhalt

Berlin: Paragraphen-Inventur: Berlin streicht Gesetze

Zum neuen Jahr wurden 15 Vorschriften ganz oder zum Teil aufgehoben – und viele weitere sollen folgen

Mit einem Schlag sind an Neujahr 15 Gesetze und Verordnungen ganz oder teilweise außer Kraft getreten – und das ist erst der Anfang. Berlin will seine Bürokratie schlanker machen. Das soll Personal sparen und Verwaltungsverfahren vom Ballast befreien. Das Ganze geht zurück auf einen Vorstoß von Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der schon im September 2002 eine Liste von 68 Streich- und Vereinfachungsposten vorgelegt hatte, die ihm als entbehrlich aufgefallen waren. Allerdings wurde für die Aufräum-Aktion gleich wieder ein neues Gesetz geschaffen. In der Silvester-Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts für Berlin ist es abgedruckt, Titel: „Erstes Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung“.

Aufgehoben wurde zum Beispiel das Feldschutzgesetz . „Wegen Entbehrlichkeit in der Großstadt Berlin“ nahm Körting es in seine Liste auf. Das Gesetz von 1979 regelte den Schutz von Äckern, Wiesen, Weiden, Gärten, Obstanlagen, Baumschulen und Weinbergen. Danach war es eine Ordnungswidrigkeit, eine Schaukel an seinen Apfelbaum zu hängen oder Kinder im Garten zelten zu lassen. Das konnte mit Geldbußen belegt, Schaukeln und Zelte konnten eingezogen werden.

Das Gesetz zur Beseitigung der Zweckentfremdung von Wohnraum ist ebenfalls aufgehoben. Es sollte bewirken, dass Wohnungen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Das hatte 1990, als es geschaffen wurde, angesichts der damaligen Wohnungsnot seine Berechtigung – jetzt aber stehen Tausende von Wohnungen leer. Die Verordnung, mit der die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten wurde, hatte das Berliner Verwaltungsgericht ohnehin schon für ungültig erklärt. Die Abschaffung hat jetzt zur Folge, dass auch die entsprechende Verwaltung wegfällt.

Das Sammlungsgesetz von 1973 hatte zum Inhalt, dass man eine Erlaubnis braucht, um mit der Spardose herumzugehen und Geld zu sammeln. Es wurde aufgehoben.

Vom Kinderspielplatzgesetz von 1995 wurde nur Paragraph 5 aufgehoben, der bis ins Detail regelt, dass das Bezirksamt einen Spielplatzplan aufstellen muss, was dieser Plan alles enthalten muss, wer ihn dann abzusegnen hat und dass die vorgesehenen „Maßnahmen“ darin nach ihrer „Dringlichkeit“ darzustellen sind. Im nächsten Paragraphen steht, dass das Bezirksamt eine „Spielplatzkommission“ zu bilden hat, in der Lehrer, Eltern „und andere Sachverständige“ als Mitglieder die Behörden anregen sollen. Dieser Paragraph wurde nicht abgeschafft.

Weitere Änderungen: Die „Verordnung über die Gewährleistung eines Mindesteinkommens für Hebammen“ von 1972 ist aufgehoben. Das „Gesetz über die Durchführung des Arbeitsschutzes“ von 1953 ebenfalls. Auch die „Zuverlässigkeitsverordnung Bewachungsgewerbe“ von 1996.

Und so weiter. „Erstes Gesetz“, das bedeutet: Fortsetzung folgt. „Es kommt noch eine ganze Reihe von Vorschriften weg“, sagt Senatssprecher Michael Donnermeyer. Stoff ist genug da: Die Sammlung Berliner Gesetze umfasst vier Ordner mit 36 Zentimetern Dicke. Allerdings ist es mit der Entbehrlichkeit so eine Sache. Höchst entbehrlich ist in Berlin wohl ein Gesetz über Seilbahnen, da es im ganzen Land keine einzige Seilbahn gibt. Und doch wurde dieses Gesetz erst jüngst geschaffen – Europa wollte es so. Anderenfalls hätte das 800000 Euro Vertragsstrafe gekostet.

Fatina Keilani

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false