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Berlin: Sieben Jahre Sonderurlaub fürs Schulgesetz

Der Frankfurter Tom Stryck gilt als Vater des Reformwerkes – in Berlin fühlt er sich jetzt zu Hause

Falls es wirklich eine Magie der Zahlen gibt und die Sieben eine solche magische Zahl ist, dann kann nichts mehr schief gehen mit dem neuen Schulgesetz: Wenn es heute den Hauptausschuss und morgen das Parlament passiert, ist es ziemlich genau sieben Jahre her, dass der hessische Bildungsfachmann Tom Stryck nach Berlin geholt wurde, um die Schulreform voranzutreiben.

Schwarz-rote Querelen, Rangeleien zwischen der damaligen Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) und ihrem Parteifreund und Nachfolger Klaus Böger, Neuwahlen, endlose rot-grüne-gelbe Koalitionsverhandlungen und schließlich langwierige rot-rote Debatten führten dazu, dass aus dem Schulgesetz das wohl am längsten diskutierte Gesetz der Berliner Nachkriegsgeschichte wurde.

„Motivationskrisen“ habe es angesichts dieser langen Hängepartie schon ab und zu gegeben, gibt Stryck zu. Etwa dann, wenn er jungen Abgeordneten immer wieder von neuem alles erklären musste. Wenn immer wieder etwas umgeschmissen und alles immer wieder vertagt wurde.

Aber der Kern des Gesetzes – das „Rückgrat“, wie Stryck es nennt – sei erhalten geblieben: die höhere Eigenverantwortung der Schulen, die Qualitätssicherung und die größeren Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülern und Eltern. Und das sei ja schließlich die Hauptsache. Deshalb hat Stryck auch nichts dagegen, wenn man ihn noch immer als „Vater des Berliner Schulgesetzes“ bezeichnet. Trotz des großen Zeitverzugs gehöre das Gesetz noch immer zum Modernsten, was es im Bundesgebiet gebe.

Und Modernität ist sehr vonnöten: Das bisher noch gültige Schulgesetz von 1980 basiert im Wesentlichen auf dem Nachkriegsgesetz von 1952. Dessen über 50 Jahre alte Systematik wird jetzt radikal über den Haufen geworfen. Denn das neue Gesetz enthält zusätzlich noch das bisher eigenständige Schulverfassungs- und Privatschulgesetz.

Für viele Abgeordnete ist das Ganze schlicht ein „Monstrum“ – unverdaulich, bürokratisch. Aber das ficht Stryck nicht an, denn ein Gesetz muss auch vor Gerichten standhalten. Deshalb ist Stryck auch froh darüber, dass er in den vergangenen Jahren den „brillanten Juristen“ Thomas Duveneck in der Bildungsverwaltung an seiner Seite hatte, der das Gesetz bis zum Schluss mit betreut hat.

Stryck selbst ist inzwischen kommissarischer Leiter des Referats für „Schul- und Qualitätsentwicklung, Schulforschung, Fort- und Weiterbildung“. Und er fühlt sich mit seiner Familie in Berlin zu Hause. Dass es 1997 nichts wurde mit seiner Ernennung zum Berliner Schul-Staatssekretär, lag an seinem grünen Parteibuch und der Angst des CDU-Koalitionspartners, Stryck könne „linke Bildungsideologie“ einsickern lassen.

Doch egal, ob links oder rechts – jeder hat mit dem neuen Gesetz so seine Probleme. Die PDS, die Bündnisgrünen und die Lehrergewerkschaft GEW kritisieren die „Zementierung“ des dreigliederigen Schulsystems, die Wirtschaft und die FDP plädierten erfolglos für eine leistungsabhängige Besoldung der Lehrer und eine bessere Förderung von Privatschulen, die Kirchen und die CDU hatten keinen Erfolg mit ihrer Forderung nach einem Pflichtfach zur Wertevermittlung.

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