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Berlin: Tempelhof: Warten auf das Votum der Kläger

Bis Mittwoch müssen sie über den Vergleichsvorschlag des Gerichts entscheiden, den Flughafen erst Ende Oktober 2008 zu schließen

Ob es am Himmel von Berlin leiser werden wird, soll sich in dieser Woche entscheiden. Bis Mittwoch um 12 Uhr müssen die Kläger gegen die beabsichtigte Schließung des Flughafens Tempelhof dem Oberverwaltungsgericht mitteilen, ob sie dessen Vergleichsvorschlag annehmen. Der Senat und die Flughafengesellschaft haben bereits zugestimmt. Der Flugbetrieb ginge dann am 31. Oktober 2008 zu Ende. Akzeptiert nur einer der 13 Kläger den Vergleichsvorschlag nicht, kommt er nicht zustande.

Das Oberverwaltungsgericht hat sich für diesen Fall auf zwei Varianten vorbereitet. Die Entscheidung zur Klage gegen die Schließung, die die Luftfahrtbehörde des Senats für den 31. Oktober 2007 festgesetzt hat, ist gerichtsintern bereits nach der Verhandlung am 19. Dezember gefallen. Wird der Vergleichsvorschlag abgelehnt, will das Gericht seine Entscheidung am 15. Januar verkünden. Prozessbeobachter nehmen an, dass die Richter dann den vorgesehenen Schließungstermin Ende Oktober 2007 aufheben.

Normalerweise müsste die Behörde dann einen neuen Beschluss fassen, was wieder Zeit kosten würde. Doch hier hat das Gericht eine Art goldene Brücke gebaut: Der Senat und die Flughafengesellschaft können auch einseitig erklären, dass sie ihren Schließungsbescheid so ändern, wie es der Vergleichsvorschlag vorsieht. Statt 2007 würde der Flugbetrieb dann 2008 aufgegeben. Da sie diesem Termin im Vergleich zugestimmt haben, ist mit einer solchen Änderung zu rechnen. In diesem Fall hat das Gericht eine neue Verhandlung für den 30. Januar angesetzt. Dass es den von ihm selbst vorgeschlagenen Schließungstermin 2008 aufheben würde, ist unwahrscheinlich. Deutlich hatten die Richter bereits in der Verhandlung zu erkennen gegeben, dass ein späterer Schließungstermin nicht infrage komme.

Die Kläger tun sich schwer, dem Vergleich zuzustimmen, weil sie dann keine juristische Möglichkeit mehr hätten, die Schließung zu verhindern. Ohne Vergleich können sie aber weiter hoffen, gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgehen zu können.

Doch selbst wenn das juristische Verfahren jetzt beendet werden sollte, geht die Diskussion über die Zukunft Tempelhofs weiter. Denn ein vom Gericht bestätigter Schließungstermin muss nicht zwangsläufig umgesetzt werden. Politisch könnte man sich trotzdem entscheiden, in Tempelhof weiterzufliegen. Damit ist derzeit allerdings nicht zu rechnen.

Der Senat steht hier auch unter Druck der EU. Er muss, wie gestern berichtet, nach einer EU-Richtlinie in den nächsten Jahren den Verkehrslärm in der Stadt reduzieren. Dazu gehört auch der Krach am Himmel. Dass Anwohner vor allem in den südwestlichen Bezirken unter dem Fluglärm leiden, haben auch die Schließungsgegner zugegeben. Weil sie befürchteten, dass Richter, die an der Einflugschneise leben, befangen sein könnten, stellten sie mehrere Ablehnungsanträge. Diese wurden aber zurückgewiesen.

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