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Der Mord an Walter Lübcke ist noch nicht vollständig aufgeklärt.

© Swen Pförtner/dpa

Mutmaßlicher Waffenverkäufer: BGH hebt Haftbefehl gegen einen Beschuldigten im Mordfall Lübcke auf

Was genau in der Nacht geschah, in der Kassels Regierungspräsident Lübcke erschossen wurde, wird weiter ermittelt. Ein Haftbefehl wird nun zumindest aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen einen der Verdächtigen im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke aufgehoben. Das teilte der 3. Strafsenat am Mittwoch in Karlsruhe mit. Elmar J. steht im Verdacht, dem als Schützen verdächtigen Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft zu haben.

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden. Der früher als Neonazi bekannte Ernst soll nach bisherigen Ermittlungen der Schütze sein.

Bisher gibt es keine Belege für die Anwesenheit eines weiteren Mannes am Tatort. Am vergangen Mittwoch hatte der Anwalt von Stephan Ernst aber berichtet, dieser sei gemeinsam mit Markus H. bei Lübcke gewesen. Gegen H. wird bisher wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt.

Anwalt Frank Hannig sagte, sein Mandant gehe davon aus, dass H. den Schuss nach ihrem Streit mit Lübcke versehentlich abgegeben habe. Demnach habe sein Mandant mit seinem ersten Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden.

Ursprünglich hatte Ernst ausgesagt, er habe seine Familie durch kriminelle Ausländer bedroht gesehen, dazu hätten ihn islamistische Anschläge stark aufgewühlt. Lübcke, der 2015 die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft bei Kassel verteidigt hatte, habe er daran eine Mitschuld gegeben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen. dpa

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