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Politik: CSU will DNA-Tests auch für Diebe

Bayern beschließt Bundesratsinitiative / Bundesregierung soll ihre „Blockadehaltung“ aufgeben

Berlin - In Sachen DNA-Tests macht die bayerische CSU-Landesregierung jetzt Druck auf die Bundesregierung. Am Dienstag beschlossen die Münchner ihre bereits angekündigte Bundesratsinitiative. Sie hat zum Ziel, die DNA-Analyse dem klassischen Fingerabdruck und dem erkennungsdienstlichen Foto bei der Ermittlung von Straftaten gleichzusetzen. Damit soll künftig nicht mehr nur bei schweren Straftaten und Sexualverbrechen eine Speichelprobe genommen werden, sondern auch bei kleineren Delikten. Zudem ist geplant, den Richtervorbehalt zu streichen, demzufolge auch anonyme Tatortspuren nur mit richterlicher Genehmigung gespeichert werden dürfen.

Die DNA-Analyse müsse „zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts“ werden sagte der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber. Die Bundesregierung solle ihre Blockadehaltung zu diesem Thema endlich aufgeben. „Ich erwarte jetzt, dass auch die Mehrheit der SPD-regierten Länder und die Bundesregierung unsere Initiative unterstützen.“ Wie Stoibers Sprecher Michael Grauel sagte, wird die Bundesratsinitiative bis Ende Januar erst in den bayerischen Ministerien erarbeitet, dann muss sie noch mit den anderen unionsgeführten Ländern abgestimmt werden. In den Bundesrat eingebracht werden könnte sie, so der bayerische Fahrplan, zur Sitzung des Gremiums am 18. Februar.

Sollte der Gesetzentwurf den Bundesrat passieren – zwar haben sich die Innenminister der Länder geschlossen für eine Ausweitung der DNA-Proben ausgesprochen, doch die Justizminister der Länder beraten das Thema noch – wäre die eigentliche Hürde dann der Bundestag. An ihn ginge ein Gesetzentwurf des Bundesrats und hier wollen die Grünen und nach jetzigem Stand auch Teile der SPD eine solche Gesetzesänderung blockieren.

Nachdem sich inzwischen auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) dafür ausgesprochen hat, DNA-Proben zum erkennungsdienstlichen Standard zu machen, streiten die Grünen mit ihrem Koalitionspartner. Die Einbeziehung von Schwarzfahrern und Ladendieben in DNA-Tests und noch dazu ohne richterliche Anordnung widerspreche dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. „Insofern weisen wir die Forderungen von CDU/CSU und Bundesinnenminister Schily zurück.“ Bei unbescholtenen Bürgern oder bei geringen Straftaten sei dieser Eingriff unverhältnismäßig.

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