zum Hauptinhalt

Politik: Fahrt zum Arzt für fünf Euro

Ärzte und Kassen einigen sich darauf, wer als chronisch krank gilt – und wann das Taxi zur Praxis bezahlt wird

Berlin. Für zahlreiche Patienten sind die Unsicherheiten über die finanziellen Belastungen durch die Gesundheitsreform beseitigt: Ärzte und Krankenkassen haben am Donnerstag beschlossen, wer künftig als chronisch Kranker anerkannt wird und damit geringere Zuzahlungen leisten muss. Außerdem beriet der neue Gemeinsame Bundesausschuss, der zu seiner ersten Arbeitssitzung in Bonn zusammenkam, über eine weiter gefasste Regelung zur Erstattung von Taxifahrten zum Arzt. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte zuvor Ärzte und Krankenkassen aufgefordert, die offenen Fragen möglichst schnell zu klären.

Chronische Erkrankungen: Als chronisch krank gilt, wer einmal im Quartal ärztlich behandelt wird. Hinzu kommen muss eine 60-prozentige Behinderung oder Erwerbsminderung oder eine Einstufung in Pflegestufe II oder III. Zusätzlich sollen Patienten als Chroniker anerkannt werden, wenn eine kontinuierliche ärztliche oder psychotherapeutische Versorgung notwendig ist, ohne die die Lebenserwartung oder die Lebensqualität sich verringern würde oder eine lebensgefährliche Bedrohung vorliegen würde. Damit könnten auch Diabetiker unter diese Regelung fallen. Eine Liste mit Erkrankungen – wie sie ursprünglich angedacht war – wird es jedoch nicht geben. Wer chronisch krank ist, muss im Jahr maximal ein statt zwei Prozent seiner Bruttoeinkünfte an Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamente, Krankenhausaufenthalt) leisten.

Der Bundesausschuss hat damit die Definition wesentlich weiter gefasst als ursprünglich geplant. Die Gesundheitsministerin hatte vor Weihnachten einen Entwurf des alten Bundesausschusses gestoppt, weil aus ihrer Sicht die Definition der chronischen Krankheiten zu eng gefasst war. Der Bundesverband der Innungskrankenkassen begrüßte die Einigung zwischen Ärzten und Krankenkassen. „Für die Patienten ist das eine deutliche Verbesserung“, sagte IKK-Vorstand Gernot Kiefer dem Tagesspiegel.

Fahrtkosten: Eine großzügigere Regelung ist außerdem bei der Erstattung von Fahrtkosten vorgesehen. So sollen nicht nur Patienten, die zur Dialyse, zur Strahlen- oder zur Chemotherapie müssen, die Taxifahrt von der Kasse erstattet bekommen. Ärzte sollen dies auch dann verordnen können, wenn es sich um Erkrankungen von vergleichbarem Schweregrad handelt. Für den Patienten wird eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten fällig – mindestens fünf, höchstens zehn Euro. Auch wer schwer geh- oder sehbehindert ist, bekommt künftig die Fahrt zur Untersuchung bezahlt. Wenn der Arztbesuch nur der Terminabsprache gilt, soll die Fahrt aber nicht mehr erstattet werden.

Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel: Noch offen bleibt, welche nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel auch weiterhin auf Kassenkosten verschrieben werden dürfen. Grundsätzlich sollen Patienten diese künftig aus eigener Tasche zahlen. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn die Medikamente als Therapiestandard bei schweren Krankheiten gelten – etwa das Aspirin zur Blutverdünnung nach einem Herzinfarkt. Bis Ende März will der Gemeinsame Bundesausschuss eine detaillierte Liste dazu vorlegen, welche Medikamente bei welchen Krankheiten als Therapiestandard gelten. Gesundheitsministerin Schmidt hatte am Mittwochabend erneut darauf hingewiesen, dass Ärzte bis zu diesem Zeitpunkt nach eigenem Ermessen entscheiden können, welche Medikamente sie auf Kassenrezept verschreiben. Sie müssten dies nur mit einer Diagnose begründen.

Praxisgebühr: Am Donnerstagabend wollte der Ausschuss außerdem noch offene Fragen zur Praxisgebühr klären, etwa bei der Behandlung von Notfällen. Herbert Rebscher, Vorstandsmitglied der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) verteidigte die Praxisgebühr und wandte sich gegen eine Abschaffung. „Die Praxisgebühr ist ein wichtiger Finanzierungsbeitrag zur Beitragssatzsenkung“, sagte er dem Tagesspiegel. Nur weil in den ersten Tagen ein paar Probleme aufgetreten seien, könne man das Konzept „nicht gleich über den Haufen werfen“, sagte der Kassenvorstand. „Die Praxisgebühr ist gegenüber allen anderen diskutierten Formen der Zuzahlung die vernünftigste.“ Sie sei für alle „sozial verträglich“.

Dass die Zahnärzte bei der Praxisgebühr „jetzt ihr Herz für den kleinen Mann entdecken, ist absolut heuchlerisch“, kritisierte Rebscher. Den Ärzten sei es durchaus zuzumuten, die Praxisgebühr einzuziehen. Für die Befürchtungen der Ärzteschaft äußerte Rebscher kein Verständnis: „Es ist mir unbegreiflich, dass die Ärzte Panikattaken beschleichen, weil sie abends mit 300 Euro zur Bank gehen müssen. Das macht jede 75-jährige Berliner Kioskbesitzerin seit 20 Jahren.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false