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SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert (SPD).

© Foto: dpa/Britta Pedersen

Update

„Gebot der Gerechtigkeit und medizinisch geboten“: Kühnert äußert sich zu Ende des Blutspendeverbots für schwule Männer

Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, soll fallen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagt, die Rettung von Menschen werde über fadenscheinige Vorbehalte einiger weniger gestellt.

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat das Ende des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, gegenüber dem Tagesspiegel als „guten Tag für die queere Community“ bezeichnet.

Seit Jahrzehnten werde im Bereich der Blutspende gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung angekämpft, erklärte Kühnert: „Die Ampel-Koalition ist mit dem Versprechen angetreten, diese massive Ungerechtigkeit zu beseitigen. Nun löst Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit einem wichtigen Machtwort, zu dem seine Vorgänger nicht in der Lage waren, dieses Versprechen ein.“

Bis zuletzt hätten Konservative und die Bundesärztekammer mit „fadenscheinigen Gründen“ versucht, die bisherige Praxis vom Vorwurf der Diskriminierung freizusprechen. „Damit ist jetzt Schluss.“ Diese Entscheidung sei nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, „sondern gleichermaßen medizinisch geboten“, sagte Kühnert: „Immer wieder wird der dramatische Mangel an Blutkonserven beklagt, während gleichzeitig zugelassen wurde, auf das Blut von Millionen Männern zu verzichten.“

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität kein Ausschlusskriterium mehr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mache das einzig richtige und stelle die Versorgung und Rettung von Menschen über die fadenscheinigen Vorbehalte einiger weniger.

Am Dienstagmorgen war bekannt geworden, dass Lauterbach (ebenfalls SPD) die Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben, bei der Blutspende beenden will. Das gehe aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, über den das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag) berichtet.

„Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heiße es darin. Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD. Grünen und FDP aus 2021 um. „Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es darin.

Mit der geplanten Gesetzesänderung solle die Bundesärztekammer verpflichtet werden, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Lauterbach dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens sei. Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“.

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags werde nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf „Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person“ ermittelt werden darf, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Bundesärztekammer habe nach dem für den 1. April geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue Richtlinie auszuarbeiten. (epd)

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