Bundesverfassungsgerichts-Urteil: Gesetz zu Kinderehen ist verfassungswidrig
Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, sofern einer der Partner unter 16 Jahren ist. Das Bundesverfassungsgericht wertet das zugehörige Gesetz nun als verfassungswidrig.
Das im Jahr 2017 neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Doch müssten dann Regelungen über mögliche Folgen wie etwa Unterhaltsansprüche getroffen werden - der Gesetzgeber müsse nun nachbessern. (AFP)
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