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Protest. Viele wollen nicht, dass ihre Daten weitergegeben werden. Foto: Wolfgang Kumm/dpa

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Politik: Ware Daten

Das neue Bundesmeldegesetz soll die Weitergabe von Informationen an Firmen einschränken.

Berlin - Nach monatelangem Streit um ein Bundesmeldegesetz gibt es nun offenbar eine Einigung. Das verlautete aus Verhandlungskreisen des Vermittlungsausschusses, der am Dienstagabend zusammenkam. Alle zeigten sich zuversichtlich, was auch nicht verwundert, denn am Ende wollte plötzlich keiner mehr das Gesetz so haben, wie es der Bundestag in 57 Sekunden und im Windschatten der Partie Deutschland gegen Italien bei der Fußball-Europameisterschaft im Sommer 2012 verabschiedet hatte.

Bereits im Sommer 2011 lag ein Regierungsentwurf für ein Bundesmeldegesetz vor. Die schwarz-gelben Innenpolitiker hatten aber Änderungswünsche am Entwurf des Bundesinnenministeriums. An sich nichts Ungewöhnliches. Nur hätten auch im Bundesinnenministerium die Alarmglocken schrillen müssen, denn die Koalitions-Innenpolitiker haben das Gesetz an einer wesentlichen Stelle geändert: Aus einer Einwilligungserklärung zur Weitergabe von Daten an Unternehmen machten die Parlamentarier eine Widerspruchsregelung. Wer also nicht aktiv wird und der Weitergabe widerspricht, müsste damit leben, dass seine Daten weitergegeben werden. Bei einer Einwilligungserklärung bekommt ein Unternehmen ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen keine Daten. Ein höheres Datenschutzniveau, wie es auch damals im Innenministerium hieß. Für die Werbewirtschaft ist eine Widerspruchsregelung dagegen attraktiver. Das führte im Sommer 2012 zu einem Aufschrei – auch bei Datenschützern.

Der Bundesrat stoppte das Gesetz – auch mit den Stimmen unionsgeführter Länder. Der Vermittlungsausschuss musste sich des Themas annehmen. Und dort habe man nun laut Verhandlungskreisen eine Lösung gefunden, bei der wieder zu der ursprünglichen Einwilligungserklärung zurückgekehrt werde. Außerdem sollen Bußgelder verhängt werden, wenn Unternehmen das Vorhandensein der Einwilligung nur vortäuschten. Eine der offenen Fragen war aber, wie denn kontrolliert werden soll – immer oder nur stichprobenhaft – und wo man die Einwilligung abgibt. Technisch könnte das dann so ablaufen, dass man beispielsweise bei einem Umzug und einer Neuanmeldung in einem Formular seine Einwilligung zur Weitergabe der Adressen abgibt oder eben nicht. Bisher hatte jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz. Das Bundesmeldegesetz soll diese zahlreichen Landesregelungen nun ersetzen. Da aber ein erheblicher IT-Aufwand dahintersteckt, wird das Gesetz wohl frühestens 2015 in Kraft treten.

Verhandelt wurde im Vermittlungsausschuss am Dienstagabend zudem über die von der Bundesregierung geplante und umstrittene Kürzung der Leistungen für die Kunden von Lebensversicherungen. Die Regierungskoalition hatte im November während einer Nachtsitzung des Bundestages beschlossen, dass die Versicherungsunternehmen vorerst von der Pflicht entbunden werden sollen, die Kursgewinne auf die mit dem Geld der Versicherten erworbenen Wertpapiere auszuzahlen. Weil die Zurückhaltung dieser „Bewertungsreserven“ für ausscheidende Versicherungskunden Verluste von bis zu zehntausend Euro gebracht hätte und auf starke Proteste stieß, hatte der Bundesrat mit Zustimmung der unionsgeführten Länder die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Dort schlug die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die SPD-geführten Länder vor, den entsprechenden Paragrafen aus einem Sammelgesetz zum europäischen Zahlungsverkehr wieder zu streichen und stattdessen „das in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren neu zu verhandeln“, erklärte ein Sprecher des Schweriner Verbraucherschutzministeriums. Das wichtige Thema müsse „vernünftig und öffentlich behandelt werden“, das sei im Vermittlungsausschuss nicht möglich.

Sollte es dafür keine Mehrheit geben, könnte die Bundesregierung den ursprünglichen Beschluss theoretisch auch einfach in Kraft setzen, weil das entsprechende Gesetz nicht zwingend der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Weil die Kürzung der Auszahlungen für die Versicherten aber von der CDU-Basis beim letzten Parteitag mehrheitlich abgelehnt wurde, sucht auch die Regierungskoalition einen Kompromiss und bot den Ländern eine Kappung der Kürzungen an, so dass ausscheidende Kunden auf maximal fünf Prozent der ursprünglich erwarteten Leistungen aus ihrer Lebensversicherung verzichten müssten. Die Verhandlungen über das Meldegesetz und die Lebensversicherungen dauerten bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch an.

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