zum Hauptinhalt
Für Trauungen außerhalb des Rathauses, hier am Belvedere auf dem Pfingstberg, könnten künftig neue Steuersätze gelten. 

© Andreas Klaer

Trauungen, VHS-Kurse, Anmietung von Räumen: Viele kommunale Leistungen in Potsdam dürften 2025 teurer werden

Bisher musste für einige Leistungen keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das wird sich wohl bald ändern. Hintergrund ist eine Anforderung der Europäischen Union.

Bisher galt für kommunale Leistungen in Potsdam wie für den Besuch der Volkshochschule oder die Vermietung von Räumen in Einrichtungen der Stadt, dass dafür keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss. Doch das dürfte sich ab Anfang 2025 ändern. Denn dann muss die Stadtverwaltung eine deutschlandweit für Kommunen tiefgreifende Änderung des Umsatzsteuergesetzes berücksichtigen. Die Folgen und Vorbereitungen darauf schilderte Stadtsprecherin Juliane Güldner jetzt den PNN auf Anfrage.

Anlass war die von Kämmerer Burkhard Exner (SPD) vor mehr als einen Monat im Finanzausschuss vorgetragene Erklärung, dass diese eigentlich schon für Anfang 2023 geplante Umsatzsteuerpflicht nun doch auf 2025 verschoben werden könne. Nach mehrwöchiger Antwortzeit teilte Sprecherin Güldner nun mit, welche kommunalen Leistungen dann zum Beispiel zusätzlich mit der Mehrwertsteuer belastet würden – es geht um sieben oder 19 Prozent, je nach Leistung. Und sie bestätigte, dass sich mit der Steuerpflicht „in den allermeisten Fällen die Leistungen, die durch die Stadt angeboten werden, für die Bürger verteuern“.

Der Sitz der Potsdamer Volkshochschule ist das Bildungsforum Am Kanal. 

© Manfred Thomas

Neben den Volkshochschulkursen und der Vermietung von Räumen für Familienfeiern wären zum Beispiel die Verwaltungsgebühren für Gutachten zur Dienstfähigkeit betroffen, aber auch der Verkauf von kommunal erstellten Fahrradstadtplänen oder von Kopien der hauseigenen Druckerei. Auswirkungen habe das ferner auf künftig umsatzsteuerpflichtige Leistungen im kommunalen Sportpark Luftschiffhafen, so Güldner. In diversen Medienberichten ist zum Beispiel auch von neuen Steuersätzen für Trauungen außerhalb der Rathauswände die Rede – oder von der Verpachtung von kommunalen Garagen oder Bootsliegeplätzen.

Ein Aufschub für Kommunen um zwei weitere Jahre

Eigentlich sollte das schon alles ab diesem Jahr gelten. Das hatte die damals noch regierende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD noch 2015 durchgesetzt. Nach dieser neuen Gesetzeslage sind alle privatrechtlichen Tätigkeiten der Kommunen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht nachweisen können, dass es keine potenziellen Konkurrenten zum Beispiel bei Bildungsangeboten wie in der Volkshochschule gibt.

Hintergrund ist die Anforderung der Europäischen Union, mögliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen der öffentlichen Hand und dem Privatsektor zu unterbinden. Kritiker hingegen argumentieren, dass Kommunen bereits durch Steuern und Abgaben finanziert werden und daher nicht zusätzlich Umsatzsteuer erheben sollten, ebenso werden zusätzliche Bürokratie und eben höhere Kosten für Verbraucher befürchtet.

In manchen Städten gilt die Umsatzsteuerpflicht bereits

So hatte unter anderem der Deutsche Städtetag eine weitere Verschiebung gefordert, die der Gesetzgeber dann für viele Beobachter offensichtlich überraschend Ende vergangenen Jahres verkündete: Demnach haben die Kommunen nun noch eine Übergangsfrist bis Anfang 2025. Von dieser Verlängerungsoption mache auch Potsdam Gebrauch, sagte Güldner – um eben auch die Verteuerung der Leistungen für die Bürger bis dahin „hinauszuschieben“, wie sie erklärte. So würden auch viele andere Kommunen verfahren. Bei einer Umfrage hätten zuletzt 20 von 26 größeren deutschen Städten erklärt, zunächst noch auf das alte Modell zu setzen. Bei anderen Kommunen waren die Vorbereitungen laut Medienberichten allerdings auch schon so weit gediehen, dass sie dann das neue Modell nutzten.

Am Umstieg auf das neue Steuermodell wird aber hinter den Kulissen der Stadtverwaltung schon länger gearbeitet. So schilderte Sprecherin Güldner, bereits 2016 habe die Kämmerei im Rathaus die ersten Vorbereitungen in Form einer umfassenden Leistungs- und Vertragsinventur getroffen. Auch habe man schon entsprechende Buchungskonten für die Steuer eingerichtet. Zugleich sei das alles kein statischer Prozess, müssten Leistungen immer wieder auf eine mögliche Steuerpflicht geprüft werden. Dafür habe man nun noch länger Zeit, machte die Sprecherin deutlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false