zum Hauptinhalt

PROMINENTE: Bewährungsstrafen

Klaus Zumwinkel ist nicht der erste Prominente, der sich in einem spektakulären Strafprozess vor Gericht verantworten muss – und nicht ins Gefängnis kommt. In den Verfahren um den VW- Personalvorstand Peter Hartz, Ex-Babcock-Chef Klaus Lederer und den früheren Tennisprofi Boris Becker kam es zu Bewährungsstrafen: Der Steuerprozess gegen Becker endete 2002 mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und mit 500 000 Euro Geldbuße.

Klaus Zumwinkel ist nicht der erste Prominente, der sich in einem spektakulären Strafprozess vor Gericht verantworten muss – und nicht ins Gefängnis kommt. In den Verfahren um den VW- Personalvorstand Peter Hartz, Ex-Babcock-Chef Klaus Lederer und den früheren Tennisprofi Boris Becker kam es zu Bewährungsstrafen: Der Steuerprozess gegen Becker endete 2002 mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und mit 500 000 Euro Geldbuße. Verurteilt wurde er wegen Steuerhinterziehung. Hartz war im Jahr 2007 nach einer umstrittenen Absprache mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sechs Jahre nach der Babcock-Pleite wurde der frühere Vorstandschef Klaus Lederer 2008 wegen Insolvenzverschleppung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. emw

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false