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Wirtschaft: Generationswechsel kann teuer werden

Steuerreform regelt Unternehmensnachfolge neu

Berlin - Rund 71 000 Unternehmen müssen jedes Jahr ihre Nachfolge regeln. Etwa 680 000 Arbeitsplätze hängen davon ab, dass die Suche nach einem Nachfolger gelingt und der neue Inhaber die Firma erfolgreich weiterführt. Das hat das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn errechnet. Für viele Chefs gewinnt die Unternehmensnachfolge jetzt noch an Brisanz, sagen Steuerexperten. Denn die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts kann für einige Unternehmen teuer werden. Sie sind gut beraten, die Unternehmensnachfolge noch in den kommenden Monaten unter Dach und Fach zu bringen.

Dabei klingt der rot-schwarze Gesetzentwurf auf den ersten Blick gut. Ab dem nächsten Jahr soll die Erbschaft- und Schenkungsteuer entfallen, wenn die Firma zehn Jahre lang in ähnlicher Größe fortgeführt wird. Verkauft der neue Inhaber den Betrieb in der Zwischenzeit, muss er pro verbliebenem Jahr zehn Prozent Steuer zahlen. Das neue Gesetz soll zwar erst ab dem 1. April nächsten Jahres in Kraft treten, liegt der Betriebsübergang zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2007 soll man jedoch wählen dürfen, ob neues oder altes Recht gelten soll. Veränderungen sind noch möglich, denn die Länder haben bereits zahlreiche Änderungswünsche vorgetragen.

„Man muss sich das auf jeden Fall genau anschauen“, sagt Brigitte Neugebauer, Steuerrechtsexpertin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Denn einige Betriebe fahren mit der alten Regelung steuerlich besser. „Wenn Immobilien zum Betriebsvermögen gehören oder das Unternehmen hohe Geld- , Forderungs- oder Wertpapierbestände hat, können die bisherigen Vorschriften günstiger sein“, warnt Anwältin Neugebauer. Auch auf Juweliere können nach der Steuerreform unangenehme Überraschungen zukommen.

Der Grund: Während bisher das gesamte Betriebsvermögen steuerlich gleich behandelt wird, soll künftig zwischen „produktivem“ (etwa Maschinen) und „unproduktivem“ Betriebsvermögen (etwa Immobilien, Wertpapiere) unterschieden werden. Für das unproduktive Betriebsvermögen soll die Steuerbefreiung nicht gelten. Damit will der Fiskus verhindern, dass Privatvermögen, Immobilien oder Geld im Unternehmen stecken – mit dem Ziel, Steuern zu sparen.

Bisher gilt für das gesamte Betriebsvermögen – also auch für Immobilien und Wertpapiere – ein steuerlicher Freibetrag von 225 000 Euro. Fällt das Betriebsvermögen-Privileg für „unproduktives Vermögen weg, ist das ein „erheblicher Nachteil“, warnt Lutz Beyermann, Steuerrechtsanwalt bei der Steuerberatungsund Wirtschaftsprüfergesellschaft Ecovis. Hinzu kommt: Zwar sieht der Entwurf eine Freigrenze von 100 000 Euro für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften vor. Doch wer diese Grenze nur um einen Euro überschreitet, kann die Steuerbefreiung nicht mehr in Anspruch nehmen. Der bisherige Freibetrag von 225 000 Euro steht dagegen jeder Firma zu – egal wie hoch das Betriebsvermögen unterm Strich ist. Um Firmenchefs den Vergleich zwischen altem und neuem Recht zu ermöglichen, bietet Ecovis im Internet einen kostenlosen Rechner an (www.ecovis.com/erbschaftsteuer).

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