Ade Homeoffice: Jetzt geht es wieder ins Büro
Arbeitgeber versuchen ihre Beschäftigten zurück ins Unternehmen zu holen, die wollen aber oft weiter zu Hause arbeiten. Was das für die Führungskräfte heißt.
Das Urteil ist gesprochen. Der Grafiker aus München, der lieber weiter von Zuhause aus arbeiten und nur noch in Ausnahmefällen an seinen früheren Arbeitsplatz kommen wollte, muss zurück ins Büro. Das hat das Landesarbeitsgericht München Ende August entschieden. Weil zwingende betriebliche Gründe dafür sprächen, ferner die schlechtere technische Ausstattung im Homeoffice und der unzureichende Schutz der Firmendaten. Auch die Befürchtung des Arbeitnehmers, sich auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro mit Corona anzustecken, wertete das Gericht nicht hoch genug, um deshalb nicht zur Arbeit kommen zu müssen.
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