zum Hauptinhalt

© Stefanie Loos/AFP

Verschärfte Corona-Regeln ab Samstag in Berlin: 2G beim Shoppen, Testpflicht im Club

Der Senat hat die Corona-Maßnahmen wieder verschärft. Ab Samstag gelten starke Einschränkungen für Ungeimpfte – und teilweise eine Testpflicht für Immunisierte. Im Nahverkehr gilt zudem seit Mittwoch 3G.

| Update:

Der Berliner Senat verschärft die Corona-Maßnahmen und nimmt dabei kurz vor Weihnachten insbesondere den Einzelhandel in den Blick. Ab dem diesem Samstag gilt dort die sogenannte 2G-Regel. Zutritt zu Geschäften haben dann nur noch Menschen, die geimpft oder genesen sind. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören.

In Einkaufszentren sollen in jedem Geschäft, das unter die 2G-Regelung fällt, die benötigten Zertifikate kontrolliert werden. Zuständig sind die Betreiber der Geschäfte selbst, erklärte Gesundheits-Staatssekretär Martin Matz (SPD). Eine generelle Zutrittskontrolle zu Malls werde es nicht geben. Weitere Bereiche, in denen künftig die 2G-Regel gelten sollen, sind die Hotellerie, die Erwachsenenbildung, Fahrschulen und Sport in Innenräumen. In der Innengastronomie bleibt es bei 2G mit Maskenpflicht abseits des eigenen Sitzplatzes.

Kann kein Abstand gehalten werden, braucht man einen Test

Geplant ist darüber hinaus überall da, wo bislang schon 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, eine Maskenpflicht einzuführen. Wo das nicht möglich ist, etwa in Tanzclubs und Sportarten, bei denen kein Abstand gehalten werden kann, sollen alternativ ein tagesaktueller Negativ-Test und Abstandsregeln nötig sein. Diese Maßnahmen nennt man dann 2G-plus. Ein tagesaktueller Negativ-Test beim Besuch eines Restaurants oder einer Bar wird vorerst nicht nötig. 

Weihnachtsmärkte bleiben offen

Anders als Brandenburg verzichtet Berlin vorerst auf eine Schließung der Weihnachtsmärkte. Sie dürfen offen bleiben und können – wo durch Einlasskontrollen möglich – unter 2G-Bedingungen stattfinden. Die Regel wiederum ist keine Bedingung, sodass an Straßenweihnachtsmärkten ohne feste Einlasskontrollen auch Menschen ohne Impfung oder Test ihren Glühwein werden trinken können.

Weiterhin Tausende Fans in Stadien erlaubt

Auch Kontaktbeschränkungen soll es vorerst nicht geben. In beiden Berliner Erstligastadien, dem Olympiastadion und dem Stadion An der alten Försterei, sollen sogar weiterhin zehntausende Fans die Spiele von Hertha BSC und dem 1. FC Union verfolgen können. Für das Olympiastadion gilt künftig eine Höchstgrenze von 42.000 Zuschauer:innen, zu Union dürfen maximal 16.000 Fans.

Mehr Tests an Schulen, 3G in Bus und Bahn

Verschärft wird das Testregime an Schulen und Kitas. Treten in einer Klasse zwei positive Schnelltests auf, werden alle Schüler:innen und auch die in der Klasse eingesetzten Lehrkräfte an fünf Schultagen infolge getestet. Darauf hat sich der Hygienebeirat am Montag verständigt, der Senat ist dieser Empfehlung am Dienstag gefolgt.

Kitas wiederum werden ab dem 1. Dezember dazu verpflichtet, pro Kind zwei Selbsttests die Woche an die Eltern auszugeben. Die Durchführung der Tests ist schriftlich nachzuweisen – das Ergebnis zu dokumentieren. Die zuletzt angekündigte flächendeckende Einführung sogenannter Lolli-Schnelltests für die Kleinsten ist vorgesehen, kann aber derzeit wegen fehlender Tests noch nicht bewerkstelligt werden.

Darüber hinaus gilt in Bussen und Bahnen der Hauptstadt seit Mittwoch die 3G-Regel. Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die Nachweise sollen stichprobenartig kontrolliert werden.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht länger als 24 Stunden zurück liegt. Selbsttests reichen dafür nicht aus, benötigt wird der Nachweis auf einem der offiziellen Testzentren.

Zur Startseite