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Abstellverbote, Räumfristen, Sperrzonen: Das sind die neuen Regeln für E-Scooter in Berlin
Ab 1. September gelten in Berlin neue Regeln für E-Scooter und andere Sharing-Angebote. Doch die sind nicht umsetzbar, heißt es selbst aus der Polizei.
Von Christian Latz
Ab dem 1. September dürfen E-Scooter und andere Sharing-Fahrzeuge in Berlin nur noch mit einer Sondernutzungserlaubnis aufgestellt werden. Auf die Anbieter und Nutzer der Kleinstfahrzeuge kommen dann eine Vielzahl neuer Regeln zu, wie aus dem Entwurf der Sondernutzungsgenehmigung der Senatsverkehrsverwaltung hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegt.
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