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Der Lieferdienst Flink bringt Lebensmittel und andere Produkte in wenigen Minuten zur Haustür.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Tagesspiegel Plus

Arbeitsgericht Berlin entscheidet gegen Beschäftigte: Lieferdienst Flink muss keine Daten für Wahl herausgeben

Zu Beginn der Betriebsratswahl bei Flink gibt die Geschäftsführung keine Listen von Wahlberechtigten heraus – und setzt das auch bei Gericht durch.

Der Berliner Lieferdienst Flink muss den Initiator:innen einer Betriebsratswahl nicht die Namen der wahlberechtigten Beschäftigten nennen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin am Freitag. Für Beschäftigte wird es dadurch schwieriger, rechtsicher Wahlen durchzuführen. 

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