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Arbeitsgericht Berlin entscheidet gegen Beschäftigte: Lieferdienst Flink muss keine Daten für Wahl herausgeben
Zu Beginn der Betriebsratswahl bei Flink gibt die Geschäftsführung keine Listen von Wahlberechtigten heraus – und setzt das auch bei Gericht durch.
Der Berliner Lieferdienst Flink muss den Initiator:innen einer Betriebsratswahl nicht die Namen der wahlberechtigten Beschäftigten nennen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin am Freitag. Für Beschäftigte wird es dadurch schwieriger, rechtsicher Wahlen durchzuführen.
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