zum Hauptinhalt

© Sophia Kembowski/dpa

Tagesspiegel Plus

Gründonnerstag und Karsamstag: Muss ich an den Ruhetagen arbeiten?

Für Gründonnerstag und Karsamstag sollen spezielle Lockdown-Regeln gelten. Was das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.

| Update:

Nachdem der bei der Ministerinnenpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossene „Ruhetag“ bei Unternehmen, Verbänden und Kammern Verwirrung gestiftet hat, gibt der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Markus Mingers, eine erste Einschätzung.

Es handele sich bei dem jüngst auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Ruhetag um eine Grauzone. „Die Länder entscheiden über gesetzliche Feiertage, es kann also sein, dass die Landesparlamente mit einbezogen werden müssen“, sagte der Jurist.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true