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© imago images / Jürgen Ritter

Tagesspiegel Plus

Berliner Anwalt über erfolgreiche Klage: „Wir haben einen flächendeckenden Missbrauch des Vorkaufsrechts“

Mathias Hellriegel hat beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Vorkaufsrecht geklagt. Im Interview erklärt er, was nicht geht und wann es noch erlaubt ist.

Herr Hellriegel, Sie haben erstritten, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall die Anwendung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgehoben hat. Nur ein Einzelfall - oder wirkt sich das auf das gesamte Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten aus?
Die Besonderheiten des Einzelfalls, dass etwa beim Vorkauf im Jahr 2017 noch eine Mietpreisbindung bis 2026 bestand, spielen für die Entscheidung keine Rolle. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung getroffen. Und die gilt für alle Milieuschutzgebiete. Das Gericht hat das Vorkaufsrecht auf seinen rechtsstaatlichen Kern zurückgeführt. Allein die Erwartung, ein Käufer könnte Wohnungen irgendwann einmal in Wohnungseigentum umwandeln, Fahrstühle einbauen, energetisch sanieren oder aufteilen, ist keine Grundlage dafür, dass der Staat derart eingreift.

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