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Daten - auch von Polizisten werden sie missbraucht.

© picture alliance / Silas Stein

Tagesspiegel Plus

Berliner Urteil stärkt Informationsrechte: Gericht ermöglicht Bürgern Datencheck bei der Polizei

Ein Polizist verklagt erfolgreich die Polizei Berlin - und eröffnet neue Wege: Bei berechtigtem Interesse muss die Behörde Auskunft über Datenabfragen zur eigenen Person geben.

Berliner Bürger können jetzt bei der Berliner Polizei überprüfen, ob ihre Daten in den Systemen der Behörde unrechtmäßig abgefragt wurden – und wer darauf zugegriffen hat. Zu diesem Ergebnis kommt die Polizei nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG). Für die Polizei ist nun klar, „dass nach einer Prüfung im Einzelfall – auch im Hinblick auf Ausschlussgründe – entsprechenden Anträgen stattgegeben und gebührenpflichtige Auskünfte beziehungsweise Einsichtnahmen gewährt werden können“.

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