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© Fabrizio Bensch/REUTERS

Berlins Weg aus dem Lockdown: Wir brauchen praktische Konzepte statt Durchhalteparolen

Zwischen Impfungen, sinkender Inzidenz und neuen Mutationen: Was in Berlin jetzt zu tun ist, damit wieder mehr Freiheit möglich wird. Ein Debattenbeitrag.

Von Klaus Lederer

Derzeit befinden sich weite gesellschaftliche Bereiche und teilweise öffentliche Dienstleistungen pandemiebedingt im Lockdown. Ziel ist, die Infektionsketten so weit zu unterbrechen, dass die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter wieder möglich wird, und zu verhindern, dass infektiösere Mutationen des Sars-CoV-2-Virus schnell in die Bevölkerung eindringen und damit ein massives Ansteigen der Inzidenzen nach sich ziehen. Da bisher zwar eine Absenkung der Inzidenz erreicht wurde, aber noch keine nachhaltige Beherrschung, sollte der Lockdown grundsätzlich auch über den 15. Februar hinaus fortdauern.

Unklar ist noch, welche konkreten Auswirkungen neue Mutationen – insbesondere die britische Virusvariante – und ihr Übertragungsmodus auf das Ansteckungsgeschehen haben. Eine permanente und flächendeckende Sequenzierung aller Tests ist technisch in Deutschland bislang nicht möglich. Nach vorsichtigen Prognosen sind diese Mutationen bislang nicht in größerer Breite in der Bevölkerung nachzuweisen. Es ist aber nicht die Frage, ob, sondern wann und mit welcher Wucht sie sich ausbreiten.

In anderen europäischen Ländern konnten wir unlängst einen dramatischen exponentiellen Anstieg der Infektionen beobachten. Daraus resultiert auch die Frage, ob Hygienekonzepte, die 2020 angesichts des ursprünglichen Coronavirus entwickelt worden sind, auch unter den Bedingungen höherer Ansteckungsrisiken tragfähig bleiben. Die Antwort auf diese Frage wird ganz wesentlich sein für das Wiederanfahren bislang geschlossener gesellschaftlicher Bereiche bei entsprechend niedrigen Inzidenzzahlen.

Andererseits kann mit fortschreitendem Impfgeschehen ein immer größerer Teil vulnerabler Gruppen – das sind immerhin rund 40 Prozent der Menschen in Deutschland, 22 Prozent der Bevölkerung sind älter als 65 – vor einem schweren Covid-19-Verlauf geschützt werden. Das wird sich sukzessive positiv auf die Belastung des Gesundheitssystems und der Intensivtherapiekapazitäten auswirken. Das wird bis Ostern noch nicht der Fall sein, wenn alle Menschen älter als 80 Jahre geimpft werden konnten.

Mit der Zulassung weiterer und der Kapazitätsausweitung bereits zugelassener Impfstoffe wird es aber hoffentlich – im besten Fall bis zum Sommer – ein Impfangebot für alle anderen Teile der Bevölkerung geben. Auch das stellt Fragen an das Wiedereröffnen gesellschaftlicher Bereiche.


Eine Inzidenz von 50 darf nicht zum Dogma für Lockerungen werden

Soldaten der Bundeswehr helfen im Gesundheitsamt Mitte bei der Kontaktnachverfolgung.
Soldaten der Bundeswehr helfen im Gesundheitsamt Mitte bei der Kontaktnachverfolgung.

© Carsten Koall/dpa

Jüngst wurde unter „Zero Covid“ diskutiert, ob eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 als Ziel ausreichend ist, um das Sars-CoV-2-Virus wirksam einzudämmen. Unabhängig von der Frage, ob die Rigorosität der Vorschläge überhaupt umsetzbar ist: In einer Metropole allein ginge das jedenfalls nicht. Klar ist aber ohne jeden Zweifel: Je niedriger die Inzidenz gedrückt werden kann, desto nachhaltiger wird die Wirkung anhalten. Das ist extrem wichtig, wenn eine dritte Welle und ein erratisches Öffnen und Schließen von gesellschaftlichen Bereichen vermieden werden soll.

Solange sich die Debatte nahezu ausschließlich um den Umfang und die Dauer von Lockdown-Maßnahmen und um die im Infektionsschutzgesetz jetzt auch rechtlich fixierte 50er-Schwelle dreht, geraten wichtige Aspekte der Pandemiebekämpfung aus dem Blickfeld. Während noch vor vier Monaten die Inzidenz 50 als „rote Schwelle“, als drastische Unkontrollierbarkeitsgrenze galt, gilt für manche in der politischen Debatte, dass mit Erreichen der 50 die Pandemie beherrscht, daher wieder stärker geöffnet werden sollte.

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So sehr das nach Monaten der Zumutungen emotional verständlich ist: Das ist gefährlich. Wir wiegen uns in falscher Sicherheit, zumal die magische 50 ebenfalls nicht mit den neuen Mutationen rechnet. Wenn es zutrifft, dass der R-Wert – also der Wert, der angibt, wie viele Menschen von einem infizierten Menschen im Durchschnitt angesteckt werden – bei Übertragung der britischen Virusvariante um 0,3 bis 0,5 erhöht ist, vermittelt uns die Inzidenzschwelle 50 ein ins Positive verzerrtes Bild.

Hinzu kommt, dass es im Frühherbst 2020 schon bei einer 50er-Inzidenz in Berlin sehr schwierig war, die Kontaktnachverfolgung in allen bezirklichen Gesundheitsämtern zu gewährleisten. Es kommt aber nicht nur darauf an, dass sie überhaupt gewährleistet wird. Entscheidend ist, dass sie möglichst schnell und mit klaren Verhaltensregeln bzw. Quarantäneanordnungen erfolgt. Dass hier ein extrem neuralgischer Punkt liegt, wenn es darum geht, eine exponentielle Virusausbreitung zu verhindern, ist völlig klar. Mathematiker*innen haben modelliert, dass eine nur sehr geringe Verkürzung der Zeit zwischen Symptombeginn und Quarantänebeginn, etwa um einen Tag im Vergleich zur bisherigen Zeitdauer, drastische positive Auswirkungen auf die Eindämmung des Coronavirus hätte.

Es muss alles unternommen werden, damit in allen Bezirken schnell auf positive Testergebnisse reagiert werden kann

Klaus Lederer über Inzidenz und Kontaktnachverfolgung

Wichtig ist also, dass Quarantänemaßnahmen schnell und wirksam vollzogen werden. Dass hier alle Reserven gehoben sind, ist angesichts eines leer stehenden Quarantänehotels, das das Land Berlin angemietet hat, sehr zu bezweifeln. So dürfte die Konzentration auf ein reibungsloses und effektives gesundheitsdienstliches System der Reaktion auf positive Testergebnisse ein absolut zentraler Dreh- und Angelpunkt sein, sobald überhaupt an die Öffnung bislang geschlossener gesellschaftlicher Bereiche gegangen werden kann.

Es muss alles unternommen werden, damit in allen Bezirken gleichermaßen schnell und einheitlich auf positive Testergebnisse reagiert werden kann, um das Aufbauen einer neuen Welle bereits von Anfang an zu unterbinden. Im Augenblick sehe ich eine große Gefahr, wenn nun sofort bei Erreichen einer 50er-Inzidenz dem Druck zu umfassenderen Öffnungen nachgegeben wird. Möglichst niedrige Inzidenz und möglichst schnelle Reaktion, darauf kommt es vorerst weiter an.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Ebenso zentral ist die Kommunikation. Die Diagnose, dass die immer gleichen Durchhalte- und Verständnis-Appelle an die Leute, sich „an die Regeln zu halten“, inzwischen nur noch sehr begrenzte Wirkungen zeitigen, ist richtig. Woran aber von Anfang an bis heute zu wenig angesetzt wurde und stärker angesetzt werden muss, ist die Fähigkeit, die Regeln einzuhalten. Gute und breite Gesundheitsinformation von staatlicher Seite ist dazu unabdingbar.

Dem Virus ist durch Repression nicht beizukommen

Klaus Lederer über Strategien in der Demokratie

Noch immer werden die besonderen sozialen Situationen viel zu wenig und viel zu wenig zielgruppenspezifisch adressiert, in denen es die Übertragung besonders leicht hat. Dem im Lauf der Pandemie gewachsenen Wissen über Aerosole wird in der gesundheitlichen Aufklärung nicht ausreichend Rechnung getragen, Gleiches gilt für das individuelle Verhalten nach möglichem positiven Schnelltest, der ja nun vielerorts und ohne Symptome vorgenommen wird.

Mit der britischen Virenmutation wächst die Notwendigkeit, das spezifisch Neue zu erklären. Nach wie vor, so mein Eindruck, ist die Bereitschaft da, bei der Eindämmung mitzutun. Dann muss sich aber die gesundheitliche Aufklärung sehr viel stärker darauf ausrichten. Es sollte eigentlich klar sein, dass dem Virus mit Repression nicht beizukommen ist, sondern nur mit einer breiten Unterstützung durch die Menschen. Neuseeland hat mit einer darauf ausgerichteten Präventionsstrategie große Erfolge erzielen können.

Erforderlich ist unbedingt die nachvollziehbare, deutliche Ansprache an alle Menschen, was auf einen positiven Antigen- oder sogar PCR-Test folgen muss. Ziel muss sein, dass sofort klar ist, welche Konsequenzen das hat und was getan werden muss, um die Weiterverbreitung einer solchen Infektionskette des Virus effektiv zu brechen. Es bräuchte eine massive Informationskampagne, am besten bundesweit. Bundesgesundheitsminister Spahn hat angekündigt, jetzt auch Tests zum Eigengebrauch zu ermöglichen. Aber welche rechtliche Folge hat ein positiver Test, den ich privat mache? Das muss erklärt werden und darüber muss massiv informiert werden. Sonst können solche Tests falsche Sicherheiten erzeugen und genau das Gegenteil dessen bewirken, wozu sie eigentlich nützlich sein können.


„Privilegien“ und „Sonderrechte“ für Geimpfte?

Eine Anzeigetafel für die Belegung der Impfkabinen im Impfzentrum in der Arena Berlin.
Eine Anzeigetafel für die Belegung der Impfkabinen im Impfzentrum in der Arena Berlin.

© Hannibal Hanschke/Reuters/Pool/dpa

Seit Impfbeginn wird nun diskutiert, ob Menschen, die geimpft sind, mit Blick auf Corona-Eindämmungsmaßnahmen anders behandelt werden sollten als solche, die nicht geimpft sind. Diese Diskussion ist insofern eine zur Unzeit, als bislang nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung überhaupt geimpft werden kann. Außerdem ist bislang ungeklärt, ob wirksamer Impfschutz auch zur Folge hat, dass die Übertragung des Virus gehemmt ist oder ob er „nur“ Krankheitsausbruch und schwere Verläufe hemmen kann. Auf diese Frage wird es aber in wenigen Wochen oder Monaten eine Antwort geben, erste Studien scheinen darauf hinzudeuten, dass auch die Ansteckung jedenfalls deutlich erschwert wird.

In diesem Kontext wird argumentiert, dass eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften diskriminierend, aber auf jeden Fall unsolidarisch sei und eine Spaltung der Gesellschaft zur Folge haben werde. Dabei wird immer wieder von „Privilegien“ gesprochen, die einer Gruppe (den Geimpften) nicht gewährt werden könnten, ohne die andere Gruppe (die Ungeimpften) inakzeptabel schlechterzustellen. Das ist aber vor allem eine moralisch geführte Debatte. Das Verfassungsrecht eröffnet dazu allerdings einen anderen Zugang.

Die massive Beschränkung von Grundrechten zur Pandemieeindämmung ist verfassungsrechtlich nur erlaubt, wenn sie verhältnismäßig – also geeignet, erforderlich und angemessen – ist. Gegenwärtig ist das durch die Gefahr schwerer und tödlicher Verläufe in vulnerablen Gruppen genauso gerechtfertigt wie durch die massive Belastung in den Krankenhäusern. Es muss verhindert werden, dass Patient*innen mit einer Covid-Erkrankung nicht oder nicht angemessen behandelt werden können, dass die „Triage“ nötig wird.

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Nun ist ungeachtet der offenen Fragen zur Wirkungsweise der Virusmutation aber absehbar, dass mit schrittweisem Impffortschritt bei vulnerablen Gruppen und medizinischem Personal die Zahl schwerer und tödlicher Verläufe ebenso schrittweise und schließlich nachhaltig reduziert werden kann. Wir wissen natürlich noch nicht, ob das Ende des zweiten oder dritten Quartals der Fall sein wird. Aber das wird dazu führen, dass die hohe Rechtfertigungshürde für allgemeine tiefgreifende Lockdown-Maßnahmen, für schwerste Grundrechtsbeschränkungen „für alle“, nicht mehr trägt.

Denn wenn die Pandemie zwar noch da ist, Todeszahlen und schwere Verläufe aber sukzessive zurückgehen, ist kaum zu begründen, weshalb einem wachsenden (geimpften) Teil der Bevölkerung weiterhin derart massive, allgemein geltende Freiheitseinschränkungen zugemutet werden, vor allem, wenn alle Menschen die Möglichkeit einer Impfung haben – jedenfalls dann, wenn eine Impfung auch die Ansteckung anderer Menschen nahezu ausschließt.

Das Thema ist die (Wieder-)Ausübung von Freiheits- und Grundrechten

Klaus Lederer über Folgen des Impfens für die Corona-Regeln

Insofern ist es auch nicht richtig, von „Impfprivilegien“ und „Sonderrechten“ zu sprechen und in diesem Zusammenhang mit verzichtsethischem Tenor an die gesellschaftliche Solidarität zu appellieren. Es muss umgekehrt die Frage gestellt werden, ob Menschen, die vor schweren Verläufen geschützt sind und (im Moment noch: möglicherweise) zur Verbreitung des Virus nichts (bzw. kaum etwas) beitragen, von Verfassung wegen mit Verweis auf einen nicht geimpften Teil der Bevölkerung die Ausübung weitgehender Freiheiten überhaupt noch verwehrt werden darf. Nicht „Privilegien“ oder „Sonderrechte“, sondern (Wieder-)Ausübung von Freiheits- und Grundrechten sind hier das Thema.

Natürlich sind niedrigschwellige Präventionsmaßnahmen (Maskenpflichten im ÖPNV etc.) der Gesellschaft eher und leichter zuzumuten und grundrechtlich zu rechtfertigen. Und sie werden sicherlich noch sehr viel länger zu unserem Alltag gehören als Maßnahmen mit hoher Eingriffsintensität, etwa die Beschränkung von privaten Kontakten und der Berufsausübung, der Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen, der Freiheit, zu reisen, in Restaurants zu gehen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Wie soll beispielsweise einem betagten Ehepaar, er im Seniorenheim, sie in einer Wohnung, vermittelt werden, dass sie einander nicht sehen können, weil noch nicht alle Menschen geimpft sind oder sich manche Menschen schlicht nicht impfen lassen wollen? Das ist ersichtlich keine Frage der „Solidarität“, sondern eher eine der Gleichheit in der Unfreiheit.


Pflichten des Staates und die Freiheiten der Privaten

Eine Frau geht in Köpenick an einem geschlossenen Geschäft für Konzertkarten vorbei.
Eine Frau geht in Köpenick an einem geschlossenen Geschäft für Konzertkarten vorbei.

© Wolfgang Kumm/dpa

Bislang hat die Debatte (noch) keine Grundlage in der Pandemielage, weil die Inzidenzen nach wie vor (zu) hoch und die Belastung der Krankenhäuser ebenfalls (zu) hoch sind. Trotzdem findet sie schon statt, weil etwa Fluggesellschaften, Konzertticketanbieter und Kreuzfahrtveranstalter angekündigt haben, Dienstleistungen perspektivisch vom Impfstatus abhängig zu machen. Sie wird an Fahrt gewinnen, sobald das Impfgeschehen eine entsprechende Entspannung der Pandemielage nach sich zieht.

Der Ethikrat hat nach kontroversen Diskussionen („Immunitätsausweis“) bislang zumindest für minimalinvasive Maßnahmen (Bsp. Maskenpflicht im ÖPNV) eine Differenzierung nach dem Impfstatus abgelehnt und plädiert derzeit für eine schrittweise Zurücknahme aller Beschränkungen für alle, sobald die Pandemielage es zulässt. Auch aus den politischen Parteien und von der Bundesregierung (Spahn, Seehofer) ist bislang eine Ablehnung von „Sonderrechten“ und „Impfprivilegien“ postuliert worden.

Hier wird mit dem Regelbefolgungsargument und der Gefahr, die Gesellschaft zu spalten und den öffentlichen Frieden zu gefährden, argumentiert. Wenn es eine „Zweiklassengesellschaft“ gäbe, bestehe die Gefahr, dass die Kontrolle der Maßnahmeneinhaltung unmöglich würde und sich am Ende niemand mehr an irgendwelche Maßnahmen halten würde. Das Regelbefolgungsargument ist aber ein faktisches Problem. In der Tat wird es Maßnahmen geben, die auch bei fortschreitender Impfstoffverabreichung aufrechterhalten bleiben und für alle gleichermaßen gelten müssen. Es dürfte aber schwer sein, jemandem beispielsweise einen Kinobesuch zu verwehren, weil es einen Teil der Bevölkerung gibt, der aufgrund fortbestehender Ansteckungsgefahren weiterhin nicht oder nicht ohne massive Vorkehrungen ins Kino gehen könnte.

Außerdem wird – vor allem mit Blick auf den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen – argumentiert, dass eine Ungleichbehandlung beider Gruppen nicht einem faktischen Impfzwang gleichkommen dürfe. In der Tat wird es öffentliche Dienstleistungen geben, auf die jeder Mensch unabhängig von seinem Impfstatus einen Anspruch hat. Hier kann der Staat nicht differenzieren. Den Zugang zum Pass, zur Schule, zur Hochschule, eine Beratung im Jobcenter vom Impfstatus abhängig zu machen, dürfte unverhältnismäßig und rechtswidrig sein, selbst wenn der Impfstatus kein verbotenes Differenzierungskriterium im Sinne von Art. 3 Abs. 3 GG oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstellt. Den Besuch im Finanzamt von einer Impfung abhängig zu machen, kann wohl kaum gerechtfertigt werden.

Der Druck wird größer werden, privaten Anbietern pandemiekonforme Lösungen zu erlauben, bei denen auch der Impfstatus eine Rolle spielt

Klaus Lederer über Freiheiten für Geimpfte

Ob das bei Dienstleistungen möglich ist, die der Staat genauso wie Private erbringt, also im Rahmen schlicht hoheitlichen Handelns (kommunales Kino/Theater), ist aber eine andere Frage. Private können jedenfalls unstreitig im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit nach dem Impfstatus differenzieren. Es wäre also möglich, dass Gastronomen sagen: „Hier dürfen nur Geimpfte essen und trinken.“ Zwar wirken verfassungsrechtliche Differenzierungsverbote zum Teil auch mittelbar im Privatrecht, das schlägt aber hier nicht durch.

Deshalb wird jetzt auch über eine gesetzliche Regelung diskutiert, die ein solches Verhalten verbieten soll. Es ist aber sehr zweifelhaft, ob der Gesetzgeber auf grundgesetzlicher Basis ein Differenzierungsverbot verfassungsrechtlich tragfähig verankern könnte, mit dem Privaten untersagt wird, den Zugang zu Leistungen im zivilen Vertragsrecht vom Impfstatus abhängig zu machen. Meines Erachtens gibt es, sobald ein Impfangebot für jeden Menschen hierzulande gemacht werden kann, dafür schlicht keinerlei Rechtfertigung mehr.

Schließlich wird das, da die Pandemie kein nationalstaatliches Ereignis ist, absehbar auch von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden. Die Bundesrepublik könnte wohl Fluggesellschaften oder Touristikanbietern aus anderen Ländern diesbezüglich schwerlich Vorschriften machen. Der Druck wird also größer werden, privaten Anbietern von Leistungen pandemiekonforme Lösungen zu erlauben, bei denen auch der Impfstatus eine Rolle spielt.


Berlin muss evaluieren, um besser zu differenzieren

Sehen Konzertbesuche künftig so aus? Publikum bei einem Experiment im August 2020 in Leipzig.
Sehen Konzertbesuche künftig so aus? Publikum bei einem Experiment im August 2020 in Leipzig.

© Hendrik Schmidt/dpa

In der aktuellen Unsicherheit – sinkende Ansteckungszahlen auf der einen Seite, Hinweise auf eine Ausbreitung ansteckender Virusmutationen auf der anderen Seite – bleibt es unerlässlich, sich auf ein rasant ansteigendes Infektionsgeschehen vorzubereiten bzw. dieses frühzeitig zu bremsen. Dementsprechend sollten bestehende Eindämmungsmaßnahmen wo immer möglich auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden, genauso die Anwendbarkeit von Eindämmungsmaßnahmen aus anderen Metropolen und Ländern. Zu den neu eingeführten Homeoffice-Regeln wird dies etwa anhand eines Abgleichs mit Bewegungsmetadaten so geschehen, Ähnliches muss aber auch und insbesondere aufgrund der Eingriffstiefe und -dauer in die Persönlichkeitsrechte für die Einschränkungen des Privatlebens getan werden.

Hierzu muss auch der Senat ggf. Studien in Auftrag geben bzw. durch zuständige Fachteams in den Verwaltungen bestehende Studien auswerten lassen. Die Zivilgesellschaft ist ein unerlässlicher Partner, insbesondere um marginalisierte und schwer zu erreichende Zielgruppen dabei nicht aus dem Blick zu verlieren. Vor dem Virus sind eben nicht alle gleich, und Public Health ist in nicht geringem Maß eine Sache der Aufklärung und des Empowerments. Besonderes Augenmerk muss auf schneller und konsequenter Quarantäne liegen.

Wenn bzw. sobald es gelingt, eine Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten einzudämmen, wird absehbar eine Situation eintreten, in der die pandemische Lage durch fortgeschrittenes Impfen in ihrer Brisanz gedämpft und ein größer werdender Teil der Bevölkerung geimpft sein wird, ein anderer Teil aber (noch) nicht, sodass es weiterhin bestimmter pandemiebekämpfender Maßnahmen bedarf.

Mit welcher rechtlich tragfähigen Begründung könnte Geimpften der unverkrampfte Gang ins Restaurant verboten werden?

Klaus Lederer über Grenzen staatlicher Regeln

Dann werden insbesondere private Wirtschaftsbetriebe vor der Frage stehen, ob sie aufwendige und auch teure Hygienekonzepte in vollem Umfang beibehalten und ggf. auf Einnahmen verzichten (weil sie – Restaurants, Kinos etc. – etwa nur jeden dritten Platz besetzen) oder ob sie ihre Betriebe ausschließlich für Geimpfte öffnen, um wirtschaftlich ausgelastet arbeiten zu können.

Es ist schwer zu sehen, auf welchem Weg der Staat solch einzelwirtschaftlich rationales Handeln unter Verweis auf eine abstrakte Solidarpflicht verhindern könnte. Und es ist auch schwer zu begründen, mit welcher rechtlich tragfähigen Begründung Geimpften der unverkrampfte Gang ins Restaurant verboten werden könnte. Für Einrichtungen der öffentlichen Hand (z. B. Sporteinrichtungen und Kulturbetriebe) ist das möglicherweise anders. Der Staat ist mit seiner Pflicht zur Daseinsvorsorge grundsätzlich Gleichheitsaspekten stärker verpflichtet als Private.


Lösungen: Eindämmung, Quarantäne, Hygienekonzepte und Schnelltests

Ein Testträger eines Corona-Schnelltests.
Ein Testträger eines Corona-Schnelltests.

© Kay Nietfeld/dpa

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, jetzt darüber nachzudenken, wie wir uns auf eine solche Situation vorbereiten können:

  1. Es muss jetzt erstens darum gehen, die im Laufe des Jahres 2020 erarbeiteten Hygienekonzepte (in allen Bereichen, von Arbeitswelt über Bildung bis zur Kultur) daraufhin zu überprüfen, ob sie auch mit dem Übertragungsmodus der Virusmutanten funktionieren. Da die Infektiosität der Virusmutationen deutlich höher ist, stellt das auch die bisherigen Annahmen zu Belüftungssituation, Sitzplatzplanungen und Abständen, Maskenpflicht etc. auf den Prüfstand. Dazu braucht es wissenschaftliche Untersuchungen im Land Berlin (Wissenschaftsstadt!), jedenfalls das permanente Monitoring von Untersuchungen und Studien, die anderenorts durchgeführt werden. Das kann eine einzelne Senatsverwaltung nicht leisten, es muss im Senat koordiniert und zielgerichtet organisiert werden. Diese Evaluierung (von Hygienekonzepten genauso wie der Wirkung von Pandemiemutationen) muss jetzt permanent stattfinden. Sie wird bereits wichtig, wenn die Inzidenzen deutlich gesenkt werden können und damit bisher geschlossene gesellschaftliche Bereiche wieder öffnen können. Wenn die Baumärkte öffnen, sollten die Museen aufmachen können, wenn die Gastronomie öffnet, sollten spätestens auch die Theater, Konzerthäuser und Opern wieder öffnen können. Das setzt uns unter zeitlichen Druck und Handlungsdruck.
  2. Mit fortschreitender Impfung wird auch im öffentlichen Bereich in Einrichtungen mit Publikumsverkehr die Frage relevant, ob aufwendige Hygienekonzepte und damit regelmäßig verbundene Unterauslastungen (und erhebliche Kosten!) mit Blick auf einen immer größeren Anteil an Geimpften im vollen Umfang akzeptabel, finanzierbar und wünschenswert sind. Geimpfte, sofern damit tatsächlich auch keine (oder jedenfalls eine vernachlässigbare) Übertragbarkeit des Virus verbunden ist, stecken niemanden an und können nicht angesteckt werden. Das wird nur möglich werden, wenn Hygienekonzepte auf die neue pandemische Gesamtsituation angepasst werden. Hier stellt sich dann tatsächlich die Frage, ob geeignete, schnell anzuwendende und skalierbare (also auch günstig in Massen zu beschaffende) Testmöglichkeiten ein Substitut darstellen können, um Lesesäle, Museumsbesuche, Konzertereignisse, Theater- und Opernvorstellungen (Beispiele aus meinem Ressort, aber es geht hier eigentlich um alle Bereiche) wieder ohne ganz massive Einschränkungen (halbvolle Säle, keine Begegnungen in Pausen etc. pp.) möglich zu machen. Es ist also durchaus sinnvoll, die Anwendung von Tests vor Ort oder durch Partnerlabors in Pilotverfahren logistisch auszuprobieren, sobald entsprechende Testverfahren zertifiziert sind und die Inzidenz dafür niedrig genug ist. Die Sensitivität zertifizierter Testverfahren sollte ausreichen, um zumindest für den Tag des Tests Superspreader-Ereignisse auszuschließen. Auch hier gilt: Es wird keine absolute Sicherheit geben, es muss aber darum gehen, die Risiken auf ein absolut beherrschbares Maß zu reduzieren.

Im Senat ist jüngst über die Sinnhaftigkeit von Massentestungen in einzelnen Bereichen und auch in der Breite der Bevölkerung diskutiert worden. Dies schließt aus meiner Sicht die Frage ein, inwieweit Tests perspektivisch auch die Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen im Kultur-, Veranstaltungs- und Sportsektor erleichtern können, wenn das Impfgeschehen deutlich vorangeschritten ist. Daran koppeln sich wichtige Fragen:

  1. Welche Schnelltestmethoden kommen in Betracht? Wie können solche Tests durch den Bund geprüft und zertifiziert werden, wie können diese Schnelltests in ausreichender Menge rechtzeitig beschafft werden? Das ist eine Frage, die sowohl den Bund – Prüfung und Zertifizierung, das soll ja nun wohl kommen – als auch das Land Berlin – Beschaffung – betrifft.
  2. Wie kann gesichert werden, dass öffentliche Dienstleister das Testing zum Teil ihrer Hygienekonzepte machen können und dass auch nicht medizinisch geschultes Fachpersonal diese Tests – quasi „am Eingang des Konzertsaals“ – einsetzen kann? Diese Frage wird, das wissen wir, auch im privaten Sektor gestellt werden, wie Sport- und Konzertveranstalter und Clubcommission uns im vergangenen Jahr schon gezeigt haben. Auch diese Frage kann nicht Berlin allein regeln, da ist der Bund zum Handeln veranlasst.
  3. Wie kann rechtlich abgesichert werden, dass ein Test vor Ort oder ein Test am Tag der Veranstaltung als Substitut für einen Impfnachweis akzeptiert bzw. ein negativer Test zur Zugangsvoraussetzung für öffentliche Einrichtungen gemacht werden kann? Private genießen Vertragsfreiheit, sie können das im Rahmen des Hausrechts regeln. Für den öffentlichen Sektor braucht es dazu möglicherweise rechtliche Regelungen, die augenblicklich noch nicht existieren, was aber dann auf Bundesebene geschehen muss. Das ist aber sehr wichtig, denn um eine „Zweiklassengesellschaft“ tatsächlich vermeiden, wird das nicht mit „Solidaritätsappellen“ und Durchhalterhetorik funktionieren, sondern nur durch praktische Konzepte, die dieses Dilemma aufzulösen helfen.
  4. Welche praktischen oder rechtlichen Folgen knüpft man an einen positiven Schnelltest? Wenn Schnelltests nur die Infektiosität, aber nicht die Infektion nachweisen, müsste entweder sofort eine Quarantänepflicht ausgelöst werden oder aber eine Pflicht zum PCR-Test im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems, was dann aber wieder Zeit kostet, wie wir wissen. Möglicherweise Infektiöse können in dieser Zeit andere Nichtgeimpfte anstecken. Und es dürfte auch die Berliner PCR-Testkapazitäten bei Weitem überfordern, jeden positiven Schnelltest „nachzutesten“.

Wir wissen um die Fehlerquoten, aber auch um die Potenziale, die im breiteren Einsatz von Schnelltests schlummern. In einer deutlich weniger dramatischen Pandemiesituation der Zukunft, vielleicht schon zu Beginn des Sommers, kann das helfen, eine „Normalität in der Pandemie“ zu ermöglichen. Es gibt hier also sowohl praktische als auch rechtliche Fragen zu klären. Um beim Bund Regelungen und Antworten einzufordern, aber auch, um selbst vorbereitet zu sein, wenn die Situation eintritt. Dass sie kommt, ist absehbar. Bei alldem handelt es sich um Fragen, die in unterschiedlicher Weise alle Ressorts betreffen, deren Beantwortung unterschiedliche fachliche Expertise, juristische Beratung und an bestimmen Punkten wissenschaftliche Unterstützung benötigt.


Resilienz: Nach der Pandemie ist vor der Pandemie

Wann ist Fernunterricht problemlos möglich?
Wann ist Fernunterricht problemlos möglich?

© imago images/Jochen Tack

Es ist absolut verständlich, dass viele Menschen sich nach nun bald einem Jahr in der Krise, der Unsicherheit, der Existenzangst, der Einschränkungen, der sozialen Not, jetzt inständig wünschen, es möge schnell vorbei und wieder so wie davor sein. Aber es gehört auch zur Wahrheit, dass es eine solche Normalität wie vor der Pandemie so nicht mehr geben wird.

Erstens ist die „Normalität“ in einer Krisengesellschaft ohnehin Fiktion – auch die Abwendung der Klimakatastrophe wird uns noch manche Veränderung des bislang gewohnten Lebensstils abverlangen – und zweitens wissen wir von der Wissenschaft, dass die Mobilität und Wirtschaftsweise einer globalisierten Ökonomie, die Lebensweise der Gegenwart, uns auch zukünftig Pandemien bescheren werden. Es wird nämlich schwierig bleiben, die Verbreitung eines neuen Virus erfolgreich frühzeitig regional einzudämmen.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht weniger an der Regierungsform liegt, dass Länder mit der Pandemieeindämmung erfolgreich waren, sondern dass sie aus erlebten regionalen Pandemien (Vogelgrippe, Sars, Mers) die richtigen Schlussfolgerungen gezogen haben. Wir tun hierzulande gut daran, dies auch zu tun, statt uns auf die „Verwaltung“ des jeweiligen Status quo zu fixieren. Das wird nämlich schwerer, wenn der Problemdruck scheinbar verschwindet, weil jetzt geimpft wird etc. pp.

Solidarität lässt sich gesellschaftlich organisieren

Klaus Lederer über Aufgaben abseits von Verordnungen

Das würde erstens bedeuten, den öffentlichen Gesundheitsdienst anders und besser zu organisieren, was eine Abkehr vom ökonomischen Dogma der Vergangenheit („Krankenhausbetriebe und öffentlicher Gesundheitsdienst müssen sich rechnen“) hin zu einer versorgungsorientierten Ausstattung bedeuten müsste, in dem die Notwendigkeiten – auch für den Krisenfall – den Maßstab bilden. Der öffentliche Gesundheitssektor muss resilient gemacht werden.

Das würde zweitens bedeuten, die Ausbildung eines gesellschaftlichen Risikobewusstseins zu befördern, das in einer Krisensituation ein pandemiekonformes Verhalten der Bevölkerung ermöglicht, mindestens erleichtert. Statt Risiken zu verdrängen und im Krisenfall ein Leben mit permanenter Verunsicherung zu evozieren, würde ein risikobewusstes Verhalten eine „Normalität im Krisenfall“ ermöglichen. Es genügt nicht, mit Verordnungen das gesellschaftliche Leben regeln zu wollen, was im privaten Bereich ohnehin an Vollzugsgrenzen stößt, sondern die Bevölkerung zu einem bewussten Verhalten zu befähigen, um pandemische Risiken schneller, nachhaltiger und breiter von den Menschen getragen beherrschbar zu halten. Es scheint sinnvoll, die Fähigkeit der Bevölkerung zum Umgang mit solchen Risikolagen als einen entscheidenden Faktor zu begreifen. Solidarität lässt sich gesellschaftlich organisieren.

Dazu müssten drittens soziale Voraussetzungen geschaffen werden, die es allen Menschen ermöglichen, sich risikobewusst zu verhalten. Das derzeitige Pandemiemanagement in Deutschland (und Europa) hat die Schwächen und Leerstellen unseres sozialen Status quo in voller Schärfe sichtbar werden lassen. Transferleistungsbeziehende, Soloselbstständige, Freiberufler*innen, Eltern von Kita- und schulpflichtigen Kindern, Singles, Menschen in marginalisierten Gruppen und beengten Wohnverhältnissen, mit Sprachbarrieren oder ohne Obdach – sie alle sind in besonderer Weise materiell und mental durch die Pandemie belastet.

Es wird sehr darüber diskutiert, wie „der Wirtschaft über die Pandemie geholfen“ werden kann. Das ist richtig, auch wenn es in der Praxis vieles zu kritisieren gäbe. Für andere gesellschaftlich notwendige Bereiche ist diese Diskussion nicht, nur sehr verspätet oder mit halbherzigen Konsequenzen geführt worden. Ohne soziale Absicherung ist es aber sehr viel schwerer, sich in einer Pandemie für risikobewusstes Verhalten zu entscheiden. Die Folgeschäden sind volkswirtschaftlich viel größer als die Kosten für ein von vornherein gutes soziales Sicherungsnetz.

Und schließlich müsste viertens alles getan werden, um dringend nötige öffentliche Dienstleistungen auch im Krisenfall bereitstellen zu können. Das betrifft Lernräume genauso wie digitale Angebote, das betrifft risikobewusste Herrichtung öffentlicher Gebäude (von der Kita über die Schule und die Sport- und Schwimmhalle bis zum Theater) und vieles andere mehr. Es geht um die Frage, wie unsere Institutionen, Strukturen, öffentlichen Dienstleistungen usw. beschaffen sein müssen, damit die Menschen je nach sozialer und Lebenssituation in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt und ohne Katastrophen zu gestalten.

Es wird einfach nicht wieder so sein wie vorher. Und wir können jetzt damit beginnen, dafür zu sorgen, dass es besser wird und wir besser vorbereitet sind, als es im vergangenen Jahr der Fall war.

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