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Bezeichnung als „Ming-Vase“: Warum im Berliner KaDeWe über Alltagsrassismus diskutiert wird

Eine Mitarbeiterin belegt eine Kollegin mit Stereotypen. Der Betriebsrat findet es „nicht herabsetzend“, das Arbeitsgericht sieht einen Beispielsfall für Diskriminierung.

Der Fall einer gekündigten Kaufhausangestellten, die eine Vorgesetzte als „Ming-Vase“ bezeichnet hatte, wird die Justiz voraussichtlich weiter beschäftigen. Wie eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts am Mittwoch auf Anfrage bestätigte, hat die Frau eine Kündigungsschutzklage erhoben. Die Sprecherin erklärte zudem, dass es sich bei dem Kaufhaus um das KaDeWe handele. Dies war zunächst offen geblieben, es war lediglich von einem Kaufhaus „mit internationalem Publikum“ die Rede.

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