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„Das ist total bitter für die Mieter“: Bei diesen Pankower Häusern ist das Vorkaufsrecht unwirksam
Der Berliner Bezirk wollte Anwohner schützen – nun muss er angekaufte Gebäude wieder abgeben. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lasse „keinerlei Spielraum“, sagt die Stadträtin.
Von Christian Hönicke
Der Berliner Bezirk Pankow macht das von ihm ausgeübte Vorkaufsrecht für zwei Mietshäuser rückgängig. Das teilte die zuständige Bezirksstadträtin Rona Tietje (SPD) auf Nachfrage mit. Beide Objekte liegen in sogenannten Milieuschutzgebieten - der Bezirk wollte einem Privatverkauf aus Gründen des Mieterschutzes zuvorkommen. Doch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erklärte diese Vorsorgepraxis unlängst für unwirksam.
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