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2014 verteidigte Stefan Conen (rechts) den Rapper Bushido, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Laut Anklage soll der Musiker einen Fan mit einem Schuh geschlagen haben.

© Mauersberger/imago

Tagesspiegel Plus

Ein Berliner Strafverteidiger erzählt : „Dürfen Schuldige freigesprochen werden? Ja, auf jeden Fall“

Er verteidigte Bushido und Arafat Abou-Chaker, arbeitete mit Ferdinand von Schirach. Im Interview spricht Anwalt Stefan Conen über „Clans“ und Schwarzfahrer.

Herr Conen, Sie haben Bushido, Arafat Abou-Chaker, den Wettkönig Ante Sapina, aber auch Prominente, Politiker, Manager und Polizisten vor Gericht vertreten. Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

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