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Friedlich. Eine Frau mit einem Kind auf dem Arm halten bei einer Veranstaltung vor dem Sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten eine große ukrainische Fahne.

© Christophe Gateau/dpa

Flaggenverbot am 8. Mai ohne Grundlage?: Berliner Polizei hatte keine Hinweise auf Straftaten pro-ukrainischer Demonstranten 

Auf den Gedenkfeiern zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die Berliner Polizei auch ukrainische Fahnen verboten. Dafür gab es kaum Gründe, wie sich nun herausstellt.

Das Verbot ukrainischer Flaggen bei Gedenkfeiern zum Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. und 9. Mai durch die Berliner Polizei hatte international Empörung ausgelöst. Nun zeigt sich: Für die von der Polizei befürchteten „gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einem pro-russischen und einem pro-ukrainischen Lager“ gab es aufseiten der Ukrainer keinerlei Hinweise.

Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage von Stefan Evers, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, hervor. Die Polizei hatte das Verbot nicht nur russischer, sondern auch ukrainischer Fahnen an 15 Ehrenmalen in der Stadt damit begründet, dass es wegen der hohen Emotionalisierung infolge des russischen Angriffskrieges „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ auch zu Gewalt „in nicht geringem Ausmaß“ zwischen Russen und Ukrainern kommen könne.

Keine in der Polizei Berlin bearbeitete Straftat konnte eindeutig der pro-ukrainischen Seite zugeordnet werden. 

Torsten Akmann, Innenstaatssekretär

Dabei hatte die Polizei gar keine Hinweise darauf, dass Ukrainer bei ihren Demonstrationen und Versammlungen zu Attacken auf Russen neigen – im Gegenteil. Seit Ausbruch des Krieges am 24. Februar und bis Stand 20. Mai konnte „keine in der Polizei Berlin bearbeitete Straftat eindeutig der pro-ukrainischen Seite zugeordnet werden“, erklärte Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) nun in seiner Antwort an Evers. „Entsprechende Motive wurden in keinem Fall eindeutig benannt.“

Innenverwaltung und Polizei konnten nicht einmal erklären, wie viele und welche Straftaten aus diesen „pro-ukrainischen“ Versammlungen heraus begangen worden sind. Auch zu Gewalttaten bei den pro-ukrainischen Demonstrationen gibt es offenbar keine Erkenntnisse. Auch auf die Frage, ob ukrainische Flaggen bei den Kundgebungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet haben, konnte die Senatsinnenverwaltung nichts sagen.

Stefan Evers, der per Klage vor dem Verwaltungsgericht das Verbot ukrainischer Flaggen für rechtswidrig erklären lassen will, ist entsetzt. „Das Verbot ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai beruht buchstäblich auf einer Nullnummer“, sagte Evers dem Tagesspiegel. „Die Polizei erfasste keine einzige Straftat seitens pro-ukrainischer Demonstranten. Damit gab es auch keine Tatsachengrundlage für die angebliche ,Gefahrenprognose‘ des Senats.“

Politisch sieht Evers den Senat nun in der Pflicht. „Dieser Senat hat die Opfer des Krieges in der Ukraine unter Generalverdacht gestellt“, sagte der CDU-Politiker. „Spätestens jetzt wäre eine aufrichtige Entschuldigung von Frau Giffey angebracht – an die vielen Menschen, die bei uns Schutz suchen, deren Familien und Verwandte täglich bombardiert werden und an alle, die sie mit diesem Flaggenverbot verletzt hat.“

Innenstaatssekretär Akmann verteidigte das Verbot der ukrainischen Flaggen auch mit einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG). Die Entscheidung hatte selbst Fachkreise überrascht. Denn die Richter bezogen sich etwa auf Medienmeldungen zur bundesweiten Zahl von Straftaten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Doch auch dort war nicht näher genannt, wie viele Straftaten von Ukrainern und ihren Unterstützern begangen wurden.

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