zum Hauptinhalt
Bushido und Arafat Abou-Chaker.

© Gestaltung: TSP/K.Schuber | Fotos imago, freepik

Geheime Audiodatei im Prozess aufgetaucht: Das ist auf der Tonaufnahme von Bushido und Abou-Chaker tatsächlich zu hören

Ein Audiomitschnitt sollte den Rapper als Lügner entlarven und den Clanchef entlasten. Doch es gibt Zweifel an der Datei – und an einem „Stern“-Bericht.

Von

Fast zwei Jahre dauert der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder jetzt schon. Könnte am Ende ausgerechnet eine plötzlich aufgetauchte Audiodatei darüber entscheiden, ob der Clanchef vom Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung und Freiheitsberaubung freigesprochen wird?

Glaubt man einem Bericht des Magazins „Stern“, widerlegt das geheime Band die wichtigsten Aussagen des Hauptbelastungszeugen Bushido – nämlich dass dieser am 18. Januar 2018 von seinem damaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker im Büro eingesperrt, beschimpft, mit einer halbvollen Wasserflasche aus Hartplastik und später mit einem Stuhl attackiert wurde.

Die Datei sei ein Mitschnitt genau dieses Treffens und beweise, dass Bushido im Prozess gelogen habe, heißt es. Eigentlich sollte sie an diesem Montag in Saal 500 des Kriminalgerichts Moabit in Anwesenheit aller Prozessbeteiligten abgespielt werden. Doch weil ein Richter an Covid-19 erkrankte, muss der Showdown verschoben werden.

Dieser könnte sowieso völlig anders ausgehen als von den Angeklagten vermutlich erhofft. Denn die Datei, die dem Tagesspiegel vorliegt, weckt starke Zweifel an der Berichterstattung des „Stern“.

Keine Beleidigungen? Von wegen!

Auf dem Tondokument, so behauptete das Magazin etwa, seien keinerlei Beleidigungen zu hören. Das stimmt nicht. In Wirklichkeit hört man auf der Datei unter anderem, wie Arafat Abou-Chaker Bushido ins Gesicht sagt: „Du bist der größte, falscheste Hund, den ich je in meinem Leben kennengelernt habe.“ Kurz darauf legt er nach: Würde man bei dem Rapper einen DNA-Test machen, stünde Fitna, arabisch für Zwietracht, auf dem Testergebnis.

Auf die Anfrage des Tagesspiegels, weshalb der „Stern“ dennoch behaupte, auf dem Band seien keine Beleidigungen zu hören, antwortet ein Sprecher: Die Feststellung, es seien „keine Beleidigungen“ zu hören, beziehe sich nicht auf alle, sondern nur auf jene Beleidigungen, die Bushido zu Protokoll gegeben habe.

Der Angeklagte Arafat Abou-Chaker beim Gang zum Saal 500 des Kriminalgerichts.
Der Angeklagte Arafat Abou-Chaker beim Gang zum Saal 500 des Kriminalgerichts.

© imago images/Olaf Wagner

An anderer Stelle heißt es in dem Bericht des Magazins, Arafat würde Bushido im Laufe des Treffens als seinen „Lebensfreund“ bezeichnen. Das könnte man als Zeichen der Verbundenheit mit dem Rapper werten. Wer sich die Aufnahme anhört, stellt jedoch fest: Arafat nennt darauf nicht Bushido „Lebensfreund“, sondern einen gemeinsamen Bekannten, den mehrfach verurteilten Gewalttäter Veysel K.

Noch verwunderlicher ist, dass der „Stern“ behauptet, das Treffen habe nicht, wie von Bushido vor Gericht bezeugt, länger als vier Stunden gedauert, sondern nur knapp zwei – nämlich exakt so lange, wie der Mitschnitt dauert. Die Aufnahme endet allerdings abrupt. Es ist keine wirkliche Verabschiedung zu hören. Das Treffen könnte genauso gut weitergegangen sein. Alles dann Gesagte und Getane wäre nicht dokumentiert.

Auf Nachfrage des Tagesspiegels bleibt der „Stern“ bei seiner Darstellung, die Aufnahme ende mit einer Verabschiedung. Zudem müssten sämtliche für den Prozess relevanten Ereignisse deutlich vor diesem Zeitpunkt geschehen sein.

In seinem Artikel berichtet der „Stern“ weiterhin von einem „harmonischen Ende“ des Treffens. Bushido und Arafat seien von Arafats Brüdern aufgefordert worden, sich zu vertragen und zu küssen. Das Magazin schreibt: „An dieser Stelle ist zu hören, wie sich Menschen aus dem Sofa erheben. Gefolgt von deutlichen Schmatzgeräuschen. Kurz darauf ist das Treffen beendet.“

Die Versöhnungsgeste gab es tatsächlich. Was die „Stern“-Leser aber nicht erfahren: Kurz nach den Kussgeräuschen entflammt der Streit aufs Neue, Arafat wird wieder aufbrausend und laut, unterbricht den Rapper mehrfach. Er macht Bushido Vorwürfe, nennt ihn „eine linke Nummer“... Als Beleg für ein harmonisches Ende taugt das zwischenzeitliche Kussgeräusch definitiv nicht.

Bushido tritt im Strafprozess als Zeuge und Nebenkläger auf.
Bushido tritt im Strafprozess als Zeuge und Nebenkläger auf.

© imago images/Olaf Wagner

Der Prozess, der seit August 2020 am Landgericht verhandelt wird, ist reich an kuriosen Auftritten und Wendungen. Allein die ganzen Zeugen, die sich vor Gericht angeblich an nichts mehr erinnern konnten. Einer trieb es so arg, dass ihm jetzt Ermittlungen wegen Falschaussage drohen. Ein anderer wirkte derart abwesend, dass der Richter ihn fragte, ob er bekifft sei. Ein Dritter wurde in die Türkei abgeschoben, bevor er aussagen konnte. Umso mehr Gewicht liegt auf der Glaubwürdigkeit des Zeugen Bushido – und der Frage, ob der Mitschnitt diese Glaubwürdigkeit zerstören wird.

Welcher der damals Anwesenden das Gespräch aufgezeichnet hat, wird vermutlich nie herauskommen, denn heimliche Audio-Aufnahmen sind eine Straftat. Der Urheber würde sich selbst belasten, gäbe er sich zu erkennen. Hörbar ist jedoch, dass das Aufnahmegerät während des Treffens für einen längeren Zeitraum aus dem Raum getragen wird, also minutenlang gar nicht mitschneidet, was drinnen gesprochen wird. Auch das erwähnt der „Stern“-Artikel nicht.

Die wohl wesentlichste Frage, die es zu klären gilt, lautet aber: Wurde die Aufnahme bearbeitet? Wurde sie, zum Beispiel, aus Mitschnitten unterschiedlicher Treffen zusammengesetzt?

Dass mit der Aufnahme etwas nicht stimmt, wird bereits am Anfang deutlich. Dort ist zu hören, wie eine Büromitarbeiterin die Anwesenden fragt, ob sie Getränke haben möchten. Sie spricht auch Bushido an, dieser antwortet: „Nee, Dankeschön.“ Die fragliche Mitarbeiterin war im Prozess bereits als Zeugin geladen – und beschrieb den Tag anders: Laut ihrer Aussage sei sie früher nach Hause geschickt worden, ihr sei lediglich mitgeteilt worden, dass für den Abend ein Treffen geplant sei. Von einer Begegnung mit Bushido an diesem Tag erzählte sie dem Gericht nichts. Auch in der Anklageschrift ist festgehalten, dass die Mitarbeiterin beim Treffen nicht dabei war – bei Treffen an anderen Tagen hingegen schon. Stammt dieser Teil der Aufnahme also tatsächlich vom 18. Januar 2018?

Ein Experte, der anonym bleiben möchte

Diese Unstimmigkeit thematisiert der „Stern“ nicht. Allerdings ließ er die Aufnahme nach eigener Aussage aufwendig untersuchen, und zwar von einem der „renommiertesten Forensiker und Experten für Audioaufnahmen in Deutschland“. Namentlich wolle dieser jedoch nicht zitiert werden. Der Experte habe die Datei ausführlich geprüft, verschiedene Testverfahren durchgeführt und dem „Stern“ dann erklärt: „Wir können bei allen verwendeten Analysemodellen keine Indizien dafür finden, dass hier etwas herausgenommen oder hinzugefügt wurde.“ Ob der anonyme Experte eine Manipulation ausschließen kann, wird nicht gesagt.

Nach dem Wegfall des Gerichtstermins am Montag ist der nächste Prozesstag eigentlich für diesen Mittwoch angesetzt. Allerdings ist fraglich, ob sich der coronaerkrankte Richter bis dahin freitesten kann. Wahrscheinlich wird es noch dauern, bis die Aufnahme tatsächlich in Saal 500 vorgespielt werden kann. Sowieso hat das Gericht schon jetzt Verhandlungstermine bis Ende Oktober anberaumt.

Es spricht einiges dafür, dass der Mitschnitt für den Prozess am Ende wertlos sein wird. Das Landeskriminalamt hat mittlerweile eine Abschrift anfertigen lassen. Die arabischen Stellen wurden übersetzt, manche Passagen bleiben unverständlich, etwa weil mehrere Personen gleichzeitig reden. Eine technische Untersuchung der Datei gibt es noch nicht.

Zusätzlich zu den offenen Fragen besteht ein simples logisches Problem: Bushido wusste seit Langem, dass Arafat Gespräche aufzeichnet. Ihm musste also klar sein, dass auch von dem Treffen im Januar 2018 ein Mitschnitt existiert. Wieso sollte er so dumm sein, vor Gericht unter Eid derart falsche Angaben zu machen, wenn es so einfach sein würde, ihn der Lüge zu überführen?

Bushidos Feinde werfen dem Rapper eine Menge schlechter Eigenschaften vor. Dummheit gehörte bislang nicht dazu.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
false
showPaywallPiano:
false