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In Berlin mit Formularen zum Ausdrucken: Warum die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ein Placebo ist

Ab Dienstag gilt in Kliniken, Praxen und im Rettungsdienst die Impfpflicht. Doch Jobverbote sind selten zu befürchten. Die Versorgung soll nicht gefährdet werden.

Am Dienstag tritt die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft. Die Senatsgesundheitsverwaltung will sie „konsequent, aber pragmatisch“, jedoch auch „unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit“ umsetzen. Wer ungeimpft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, einer Arztpraxis oder im Rettungsdienst arbeitet, dem könnte die Ausübung des Berufs untersagt werden. Doch wenn der Arbeitgeber begründet, dass der Betrieb durch ein Jobverbot gefährdet ist, können die Gesundheitsämter von einem Verbot absehen.

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