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Bereits seit Wochen wird in Cottbus demonstriert. Bei dieser Versammlung am 18.12. lag eine Anmeldung vor.

© Frank Hammerschmidt / dpa

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Klarstellung der Brandenburger Polizei: Es gibt keine Sonderregelung für Corona-„Spaziergänge“

In Brandenburg haben 70 Prozent der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen keine Anmeldung. Dennoch gilt für sie das Versammlungsrecht.

In Cottbus nahmen am Montag laut Polizei etwa 3000 Menschen an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teil. Ein Polizeisprecher löste danach Irritationen aus, denn er bezeichnete die große Cottbuser Demonstration gegenüber dem Tagesspiegel als „Spaziergang“. 

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