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Klarstellung der Brandenburger Polizei: Es gibt keine Sonderregelung für Corona-„Spaziergänge“
In Brandenburg haben 70 Prozent der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen keine Anmeldung. Dennoch gilt für sie das Versammlungsrecht.
Von Christoph Kluge
In Cottbus nahmen am Montag laut Polizei etwa 3000 Menschen an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teil. Ein Polizeisprecher löste danach Irritationen aus, denn er bezeichnete die große Cottbuser Demonstration gegenüber dem Tagesspiegel als „Spaziergang“.
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