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Der Landeschef der GdP, Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. 

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Nach Gerichtsentscheidung: Muss der Berlin-Chef der Gewerkschaft der Polizei wieder auf Streife?

Stephan Weh, Landeschef der GdP müsste jetzt wieder in Wilmersdorf auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.

Es dürfte ein einmaliger Vorgang sein: Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. Seit 2020 war der 44-Jährige als Personalrat der Direktion 2 vom regulären Dienst freigestellt.


Der Landeschef der GdP, Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. 
Der Landeschef der GdP, Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. 

© GdP Berlin

Das Oberverwaltungsgericht hat aber am 20. Mai bestätigt, dass die im November 2020 abgehaltenen Personalratswahlen in der Direktion 2 mit mehr als 2500 Mitarbeitern ungültig waren. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2021 ist damit rechtskräftig. Der Grund: Laut Gesetz muss der komplette Wahlvorstand einen Wahlaufruf unterschreiben, vom GdP-dominierten Gremium unterzeichnete nur der Chef des Wahlvorstandes – weil sie es schon immer so gemacht haben, wie ein Vertreter dem Gericht erklärte.

Erfolgreich geklagt haben mehrere Beamte und der Berufsverband „Unabhängige“. Jedenfalls gibt es den Personalrat durch den Gerichtsbeschluss nicht mehr. Damit verlöre Weh seine Freistellung, er müsste sich um das GdP-Amt in der Freizeit kümmern – jedenfalls wenn die Polizei die Gerichtsentscheidung umsetzt. Ein Polizeisprecher sagte jedoch, nach rechtlicher Bewertung und im Interesse der Mitarbeiter gehe die Behörde davon aus, dass der Personalrat kommissarisch weiter tätig sein könne. „Unabhängige“-Vertreter Jörn Badendick sprach von einem Armutszeugnis.

Beamte, die mit Personalratsvotum nicht befördert oder frühpensioniert werden, könnten jetzt Klagechancen ausloten. Selbst der Personalrat, der sich Ende April angesichts der bevorstehenden Niederlage selbst aufgelöst hatte, aber kommissarisch im Amt bleiben wollte, warnte, dass „alle bis zum jetzigen Zeitpunkt getroffenen Beschlüsse des Personalrats für nicht rechtskräftig erklärt werden“.

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