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Patienten warten im Wartezimmer einer Arztpraxis. Deutschlands Kassenärzte wollen sich in der Coronakrise als eine Art Bollwerk vor die Krankenhäuser stellen.

© Getty Images/iStockphoto

Tagesspiegel Plus Exklusiv

Schutz vor Corona in Berliner Wartezimmern : „2G- oder 3G-Regel darf keine Voraussetzung für eine medizinische Behandlung sein“

Es gibt Arztpraxen in Berlin, die von ihren Patienten den Nachweis verlangen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sind. Doch für Kassenärzte ist das nur in engen Grenzen erlaubt. Für Privatärzte ist eine strengere Regel zulässig.

Dürfen Ärzte ebenso wie Gaststätten oder Theater Besucher abweisen, weil sie nicht gegen Covid-19 geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sind? Tatsächlich gibt es in Berlin Arztpraxen, die eine 2G-Regelung eingeführt haben, so wie eine Hautarztpraxis in Steglitz-Zehlendorf.

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