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Seit Mittwoch sind für die Sozialleistungen, die an ukrainische Geflüchtete gezahlt werden, nicht mehr die bezirklichen Sozialämter zuständig, sondern die Jobcenter. 

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Sozialämter nicht mehr für alle zuständig: Was Ukraine-Flüchtlinge in Berlin über den Wechsel zum Jobcenter wissen müssen

Obwohl sich nun die Jobcenter um Ukraine-Geflüchtete kümmern sollen, erhalten viele in Berlin weiter Leistungen der Sozialämter. Es geht um 25.000 Betroffene.

Für Geflüchtete aus der Ukraine und die Familien, die sie betreuen, ist seit dem 1. Juni vieles anders. Die Rede ist vom sogenannten „Rechtskreiswechsel“, also dem Wechsel der zuständigen Behörde für die Beantragung von Sozialleistungen. Seit Mittwoch sind dafür nicht mehr die bezirklichen Sozialämter, sondern die Jobcenter verantwortlich. Damit trägt nun der Bund die Kosten für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch wie etwa Hartz IV. Die Menschen bekommen künftig mehr Geld und fallen nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz.

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