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Spatenstiche, Richtfeste, Fotos mit Spitzenkandidaten: Wie Regierende ihren Wettbewerbsvorteil vor der Wahl missbrauchen
Im Wahlkampf gilt für Regierungsmitglieder besondere Zurückhaltung bei der Öffentlichkeitsarbeit. Doch in Berlin sind die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts wenig wert.
| Update:
Richtfeste, Besuche in Behörden, bei Firmen, Pressekonferenzen und große Umbaupläne – im Wahlkampf haben Mitglieder des rot-rot-grünen Senats indirekt Wahlwerbung betrieben. Dabei ist es nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen nicht zulässig.
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