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Sebastian Scheel, Linke, ist Senator für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin.

© Doris Spiekermann-Klaas

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„Staat nicht mehr handlungsfähig“: Berlins Bausenator fordert von Ampel im Bund Rettung des Vorkaufsrechts

Das Bundesverwaltungsgericht macht das Vorkaufsrecht praktisch wirkungslos, sagt Linken-Politiker Sebastian Scheel. Kommunen bräuchten nun die Hilfe des Bundes.

Zur allgemeinen Überraschung urteilt das Bundesverwaltungsgericht gegen die in Berlin beliebte Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts beim Handel mit Wohnhäusern unter privaten Investoren. Ist damit das Vorkaufsrecht Geschichte?
Durch das Urteil wird die Ausübung des Vorkaufsrechtes enorm erschwert. In der Praxis bedeutet es, dass die Bezirke nur noch beim Handel quasi abbruchreifer Häuser ihr Vorkaufsrecht ausüben können. Das Druckmittel der Stadt ist damit wirkungslos. Bisher konnten die Bezirke das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ausüben, wenn private Käufer keine Abwendungsvereinbarungen abschließen, die hohe Mieten und Luxussanierungen ausschließen. Denn damit erklärte sich der Käufer nicht dazu bereit, sich den Zielen der Erhaltungssatzungen zu unterwerfen.

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