zum Hauptinhalt
Freiwillig Masken auch im Einzelhandel.

© mauritius images / Alamy / Kzenon

Tagesspiegel Plus

Mehrfachnutzung, Schutz, Funktionsweise: Warum es sinnvoll ist, weiter freiwillig FFP2-Masken zu tragen

Vielerorts entfällt ab heute an zahlreichen Orten die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Trotzdem haben sie nicht ausgedient. Denn sie schützen effektiv vor Aerosolen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

| Update:

Ab dem 1. April fällt an vielen Orten die bisher geltende Pflicht, zum Schutz vor dem Coronavirus eine FFP2-Maske zu tragen, weg. Angesichts der noch immer hohen Ansteckungszahlen plädieren Expertinnen und Experten dafür, den Mund-Nasen-Schutz trotzdem weiterhin freiwillig zu tragen.

Doch wie lange kann man die Masken ohne Pause tragen, ob und wie sind sie wiederverwendbar, wie kann man Hautreizungen durch die Maske vermeiden und woran erkennt man gute Masken? Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die FFP2-Masken.


Wo muss man in Berlin ab dem 1. April noch eine FFP2-Maske tragen? 

Laut der Neufassung der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen FFP2-Masken vor allem in geschlossenen Räumen getragen werden.

  • Fahrgäste müssen die Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals tragen.
  • Diese Pflicht gilt auch für Patientinnen und Patienten und ihren Begleitpersonen, die Arztpraxen oder andere Gesundheitseinrichtungen aufsuchen.
  • Wer in einem Pflegeheim wohnt oder im Krankenhaus stationär behandelt wird und sein Zimmer verlassen möchte, muss dort ebenso eine FFP2-Maske tragen, wie Menschen, die dort jemanden besuchen.
showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true