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Die Gorillas-Rider haben Arbeitsverträge, die auf ein Jahr befristet sind. Ein halbes Jahr davon gilt als Probezeit.

© Annette Riedl / dpa

Tagesspiegel Plus

Tücken des Arbeitsrechts: Berliner Gorillas-Streit zeigt Probleme mit digitaler Unterschrift

Der Rechtsstreit beim Arbeitsgericht Berlin dreht sich um elektronische Signaturen. Am Mittwoch geriet auch der Anwalt des umstrittenen Unternehmens unter Druck.

Der Essenslieferdienst Gorillas beschäftigt seine Fahrer mit Arbeitsverträgen, die auf ein Jahr befristet sind. Zwölf sogenannte Rider klagen gegen diese Befristung. Ihre Verträge laufen im Oktober aus, Gorillas möchte sie nicht weiter beschäftigen. Das Kollektiv „Gorillas Workers Collective“ (GWC), das im Sommer Streiks und Proteste organisiert hatte, bezeichnete das Vorgehen des Unternehmens in einer Erklärung als „kalte Kündigungen“.

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