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Tagesspiegel Plus

Urteil zum Vorkaufsrecht: Berlin muss 13 Häuser an ursprüngliche Käufer zurückgeben

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Vorkaufsrecht hat auch Auswirkungen auf frühere Hausverkäufe. Unklar ist allerdings, wie es mit den Abwendungsvereinbarungen weiter geht.

Mit dem Vorkaufsrecht wollte der Berliner Senat Mieter:innen vor Verdrängung schützen – und ein Druckmittel gegen Investor:innen in der Hand haben. Denn häufig konnten diese bislang nur durch die Unterzeichnung einer sogenannten Abwendungsvereinbarung verhindern, dass die Bezirke Häuser in Milieuschutzgebieten zugunsten von landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder Stiftungen vorkauften. Im Gegenzug verpflichteten sich die Käufer:innen zu weitreichenderen Auflagen, als sie im Milieuschutz vorgesehen sind: So untersagten die Vereinbarungen etwa die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Luxussanierungen.

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