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Wärmebild eines großen Berliner Hochhauses.

© imago/Marius Schwarz

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CO2-Kostenteilung für den Klimaschutz: Auf Mieter und Vermieter kommen neue Belastungen zu

Bei der CO2-Kostenteilung wird es eine neue Regelung geben. Nicht alle sind darüber glücklich.

Vermieter und Mieter müssen sich ab 2023 – wie berichtet – darauf einstellen, die geforderte CO2-Abgabe für einen verbesserten Klimaschutz zu tragen. Bei der bisherigen Regelung wurde diese Leistung ausschließlich von Mietern getragen. Die gewünschten klimapolitischen Lenkungseffekte blieben allerdings hinter den Erwartungen zurück. Dies soll sich nun ändern, mit einem Stufenmodell.

Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ausfällt, desto stärker wird der Vermieter in die anteilige Kosten-Übernahme eingebunden. Ziel des Modells ist, einen Anreiz für eine energetische Sanierung zu schaffen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken. Bei Gewerbeimmobilien soll die Aufteilung 50:50 sein.

Das von der Bundesregierung beschlossene Stufenmodell zur Teilung von CO2-Kosten in Wohngebäuden ruft aber gemischte Reaktionen hervor und wirft neue Fragen auf. Während sich die Diakonie sowie die Deutschen Energie-Agentur (dena) erfreut über die Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern zeigen, kritisieren unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) Kritik das Modell. „Mieterinnen und Mieter müssen sich sogar noch in den schlechtesten Gebäudeklassen am CO2-Preis beteiligen. Das geht vollkommen am Problem vorbei“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Auf die Vermieter kommt weiterer Aufwand zu, der gerade erst mit der Änderung der Heizkostenverordnung und den neuen Anforderungen an die Messung und Abrechnung gestiegen ist.

Rechtsanwalt Hans-Christoph Thomale

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