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Was Hänschen nicht lernt... Später wird es schwerer.

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Tagesspiegel Plus

Der Amtsleiter hat ein Rechtschreibproblem: Darf man ihn korrigieren, obwohl er unter seiner fehlenden Schulbildung leidet?

Jede Woche fragen Sie unsere Autorin, wie man mit komplizierten Situationen so umgeht, dass es keine Verstimmungen gibt. Diesmal: Soll man auf Rechtschreibfehler einer Amtsperson reagieren?

Eine Kolumne von Elisabeth Binder

Hermann, hilfsbereit, fragt: Ich erhalte häufig Mails eines Bekannten, der im öffentlichen Leben steht. Er ist an leitender Stelle in einem Amt tätig und hat viel mit Bürgern und Mitarbeitern zu tun. Diese Mails strotzen nur so von Rechtschreibfehlern. Ich weiß von ihm, dass er sich ohne Abitur hochgearbeitet hat und diese fehlende Schulbildung als persönlichen Makel empfindet. Wie gehe ich damit um? Ich nehme an, dass solche Fehler in anderweitiger Korrespondenz keinen guten Eindruck hinterlassen. Er könnte vielleicht dankbar sein, dass ihn jemand darauf hinweist. Oder schwer beleidigt ...

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