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Nach Skandalentscheidung des Supreme Court: Abtreibungen haben im deutschen Strafgesetzbuch nichts zu suchen
Weil die USA im Abtreibungsrecht einen Schritt in die Vergangenheit getan haben, sollte Deutschland entschieden nach vorne gehen. Paragraf 218 StGB ist nicht mehr zeitgemäß.
Ein Kommentar von Margarethe Gallersdörfer
Durch die Aufhebung des Grundsatzurteils Roe v. Wade ist in den USA das bundesweite Recht auf Abtreibung gekippt. Die Entscheidung im Supreme Court hat Schockwellen in die ganze Welt gesendet. Auch nach Deutschland, wo am selben Tag der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs abgeschafft wurde. Dieser verbot die sogenannte „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch – und führte noch im vergangenen Jahr zur Verurteilung von Frauenärzt:innen, die öffentlich über den Eingriff informierten.
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