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Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht verhandelt in der Messe Karlsruhe über Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung.

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„Gesetzgebung in eigener Sache“?: Der Bundestag verteidigt die Parteienfinanzierung

Abgeordnete sind Volksvertreter - und Parteimitlieder. Besteht ein Interessenkonflikt, wenn sie im Parlament Gesetze zur Finanzierung ihrer Parteien beschließen und ihnen die Mittel erhöhen? Darüber muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Im Streit um die Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Bundestag sein Vorgehen verteidigt und Vorwürfe der Kläger zurückgewiesen. Nach Ansicht des Prozessvertreters Joachim Wieland sei es falsch, dass bei der Regelung der staatlichen Zuschüsse von „Gesetzgebung in eigener Sache“ geredet werde. Die Abgeordneten handelten in ihrer Rolle als Volksvertreter und nicht als Vertreter von Parteien, sagte Wieland am Dienstag. Mit den Diskussionen um Diäten, bei denen es eigene finanzielle Interessen der Mandatsträger gebe, sei der vorliegende Fall deshalb nicht zu vergleichen. Man erweise den Parteien keinen Dienst, wenn man sie „in die Ecke stellt“ und die Kläger so täten, als gehe es ihnen darum, „Missbrauch parlamentarischer Macht zu verhindern“.

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