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Und danach gibt’s ein cooles Einhornpflaster. In der Kinderarztpraxis impft man auch die ältere Generation.

© Lukas Schulze/dpa

Impfungen für Kinder – und Eltern: Achtung, Papa, gleich macht es pieks!

Masern, Tetanus, Keuchhusten: Die wenigsten wissen, dass Eltern sich beim Kinderarzt gleich mit impfen lassen können.

Unser Kolumnist betreibt eine Praxis in Süddeutschland, bloggt unter kinderdok.blog und berichtet in dieser Kolumne von seiner Arbeit.

Letztens fragte mich ein Vater, ob er sich nicht auch bei mir impfen lassen könne. Das sei viel praktischer für ihn, da er aktuell wegen seines Sohnes häufiger in meiner Praxis vorbeischaue als bei seinem Hausarzt.

Natürlich können wir das – und machen es gerne. Bereits vor der neuen Masernimpfpflicht, die nur ein Teil einer größeren Kampagne der Bundesregierung ist, durften wir (zumindest in den südlichen Bundesländern) Präventionsarbeit bei Eltern leisten, also impfen. Woanders war man strenger: Grundsätzlich werten die Kassenärztlichen Vereinigungen das Impfen von Eltern als Behandlung von Erwachsenen, für Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen sei dies fachfremd.

Einhornpflaster zur Belohnung

Dies hat sich nun geändert. Das „Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“, so der komplette Titel, verfügt, dass Fachärztinnen und -ärzte „unabhängig von den Grenzen der Ausübung ihrer fachärztlichen Tätigkeit“ Schutzimpfungen durchführen dürfen. Die Gynäkologin darf den Ehemann der Patientin impfen, die Urologin die Ehefrau des Patienten und der Tierarzt die Herrchen und Frauchen – nein, letzterer natürlich nicht. Ob demnächst auch Apotheken diesen Service anbieten dürfen, wird zwischen den verschiedenen Berufsgruppen noch heiß diskutiert.

Jedenfalls impfen wir in der Kinderarztpraxis nun ohne schlechtes Gewissen die ältere Generation gleich mit. Das hat Vorteile: Kaum eine medizinische Fachgruppe informiert sich so zeitnah über die aktuellsten Impfempfehlungen, keine hat so dünne Kanülen und keine so neckische Einhornpflaster zur Belohnung. Die Kinder sind begeistert, wenn Mami und Papi die Zähne zusammenbeißen und Tapferkeit simulieren. Das familiäre Impfen stärkt den Herdenschutz bereits in der kleinsten Sozialeinheit. Sind die Eltern geimpft, sind sie ein Schutz für die Säuglinge, die vielleicht keine oder nicht alle Impfungen haben.

Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, Masern

Welche Impfungen sollten Erwachsene bekommen? Jeder Mensch kennt die Impfung gegen Wundstarrkrampf, auch Tetanus genannt. Sie sollte, nach erfolgreicher Grundimmunisierung im Kindesalter, alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Dies machen wir in Kombination mit der Diphtherie- und seit kurzem der Keuchhustenimpfung. Letztere wurde im vergangenen Jahrtausend vernachlässigt, so dass es zu Infektionen der Kinder kam, immer übertragen durch Eltern oder Großeltern, deren Impfschutz unvollständig oder gar nicht vorhanden war. Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, wird zudem wenigstens eine Masernimpfung empfohlen, besser zwei. Für Menschen, die mit Kindern arbeiten, ist dies im neuen Gesetz als Pflicht verankert.

Älteren oder Patienten mit erhöhtem Risiko empfiehlt die Ständige Impfkommission die jährliche Grippeimpfung, außerdem eine Impfung gegen Pneumokokken, Erreger von Lungenentzündungen und die neue Impfung gegen die Gürtelrose. Alle, die gerne nach Süddeutschland reisen oder dort wohnen, sei die FSME-Impfung ans Herz gelegt, gegen die von Zecken übertragene Frühsommermeningoenzephalitis, eine schwere Hirnhautentzündung. Mehr ist es gar nicht. Wer regelmäßig in sein Impfbuch schaut, kommt mit einer Impfung alle fünf Jahre ganz gut weg. Die Hausärzte prüfen das gern. Oder eben wir Kinderärzte.

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