Vom Wert eines Menschenlebens: Über die rote Ampel zu brettern, ist noch immer ein Kavaliersdelikt
Für tot gefahrene Radfahrer gibt es eine Geldstrafe. Selbst wenn man fast schon mit Absicht die Verkehrsregeln missachtet.
Erinnern Sie sich an die Polizei-Meldung vom 12. Dezember 2019? Darin heißt es: „Bei einem Verkehrsunfall gestern Nachmittag in Charlottenburg erlitt eine Radfahrerin tödliche Verletzungen. Nach Zeugenaussagen und ersten Ermittlungen war gegen 15 Uhr ein 25-jähriger Autofahrer mit am Mercedes auf der Straße Luisenplatz, von der Schlossbrücke kommend, in Richtung Otto-Suhr-Allee unterwegs. In Höhe des Charlottenburger Ufers soll er dabei eine für ihn geltende rote Ampel missachtet haben.“
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