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Nach Spandauer Mietspiegel-Urteil: „Auch bei Neuvermietungen könnte es zu deutlichen Preissprüngen kommen“
Ein Gericht erklärt den Mietspiegel 2021 für nichtig. Ein Freibrief für deutliche Preissprünge, meint ein Professor. Die Senatsverwaltung widerspricht.
Von Ralf Schönball
Eine Welle von Mieterhöhungen rollt auf den Berliner Wohnungsmarkt zu. Die Immobilienkonzerne dürfen Miete in jeder Höhe verlangen, sofern sie dies mit den Mieten für drei vergleichbare Wohnungen begründen können. Das alles, weil das Amtsgericht Spandau in erster Instanz den Mietspiegel 2021 des Landes Berlins für nichtig erklärt hat?
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