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Privat- und Linienflüge sind am BER zwischen Mitternacht und früh um fünf verboten. Kurz davor und danach herrscht aber reger Betrieb.

© dpa / Patrick Pleul/dpa

Tagesspiegel Plus

Nachtflüge am BER: Hunderte Ruhestörungen seit Flughafen-Eröffnung

Regulärer Flugbetrieb ist zwischen 0 und 5 Uhr verboten. Am späten Abend ist besonders viel los.

Von Mitternacht bis fünf Uhr früh gilt am BER ein generelles Start- und Landeverbot für Linien- und Privatflüge. Allerdings sind auch Ausnahmen vorgesehen, die reichlich genutzt werden, wie eine Tagesspiegel-Anfrage bei der Flughafengesellschaft ergab: Demnach sind in den ersten elf Monaten seit Eröffnung des Flughafens 450 Postflüge, 72 Ambulanz- oder Rettungsflüge, 24 Polizei- oder Regierungsflüge und vier Überführungen gestartet oder gelandet.

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